

Die sind eh grad mitm Pilz und sich selbst beschäftigt und solange sich die neue Stasi noch auf Deutschland beschränkt ...

sc70 hat geschrieben:Innenminister Wolfgang Sobotka machte geltend, dass die Polizei mit 9mm-Schusswaffen bestens trainiert sei. PolizistInnen, die privat eine größere Waffe führen wollten, sei es unbenommen, einen eigenständigen Waffenpass zu beantragen. Dafür reiche ein Befähigungsnachweis aus.
hmg382 hat geschrieben:sc70 hat geschrieben:Innenminister Wolfgang Sobotka machte geltend, dass die Polizei mit 9mm-Schusswaffen bestens trainiert sei. PolizistInnen, die privat eine größere Waffe führen wollten, sei es unbenommen, einen eigenständigen Waffenpass zu beantragen. Dafür reiche ein Befähigungsnachweis aus.
Kennt der Typ sein eigenes Gesetz nicht?
Befähigung ≠ Bedarf
Entweder das, oder er versehentlich ausgeplaudert, was er gedenkt, bei der nächsten Novelle (EU-FW-Direktive) im Österreichischen WaffG zu implementieren. Bei Shall-issue wär ich auch sofort dabei
In der dementsprechenden Gefahrenlage sind unsere Behörden angewiesen, Waffenpässe sorgsam auszustellen. Es hat einen guten Grund, deutlich zu überprüfen wie die individuelle Gefahrenlage aussieht. Es ist ganz entscheidend, dass die Möglichkeit des Selbstschutzes für Personen, die eine Gefahrenlage haben, gegeben ist.
Wir haben Vertrauen, dass unsere Beamten auch mit größeren Kalibern umgehen können, wenn er dementsprechende Schusstrainings nachweisen kann, könne man die größeren Kaliber in den Waffenpass nachtragen lassen. Dafür braucht er keine psychologische Untersuchung, sondern nur den Befähigungsnachweis.
sauersigi hat geschrieben:Die Auslandsredakteurin des Kurier ist lieb....
Zur Schärfung ihrer Wahrnehmung sollte sie mal wieder das Büro verlassen und sich mal durch die Strassen und Bahnhöfe Wiens bewegen.
MF-02 hat geschrieben:Im Prinzip wurde die Rede in der Aussendung nur verkürzt (und dadurch verfälscht) wiedergegeben. Im Wortlaut klingt es gleich ganz anders, wobei die Möglichkeit mit den Schusstrainings in höheren Kalibern für Polizisten sicherlich interessant sein kann... wenn das auch so umgesetzt wird, wie in der Rede erwähnt.
(2) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpaß auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder [!!!]
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.
Tobi1987 hat geschrieben:Ja, die hat mir auch Schauer über den Rücken getrieben. Sowas blauäugiges, naives und Welfremdes hört man selbst heute nicht oft.
hmg382 hat geschrieben:MF-02 hat geschrieben:Im Prinzip wurde die Rede in der Aussendung nur verkürzt (und dadurch verfälscht) wiedergegeben. Im Wortlaut klingt es gleich ganz anders, wobei die Möglichkeit mit den Schusstrainings in höheren Kalibern für Polizisten sicherlich interessant sein kann... wenn das auch so umgesetzt wird, wie in der Rede erwähnt.
Wieso verfälscht? Es ändert sich doch nichts an der Grundlage und die Bezirksverwaltungsbehörden werden das so sicher nicht machen, denn davon stand bisher auch nichts im Gesetz und steht weiterhin nichts im Gesetz.
[...]
Bdave hat geschrieben:So seh ich das halt. Vll. ein bisschen naiv