rupi hat geschrieben:na dann:
bitte lieber Promo erkläre mir was du damit meinst wenn du sagst
Nur Kat.C Einträge im ZWR durch den Händler sind "sofort drin", alles andere muss die Behörde noch per Klick bestätigen/scharfschalten (dto. Zubehör).
willst du damit sagen dass ZWR Einträge von Kat B durch einen Händler nicht sofort gültig sind ? oder dass sie nicht im ZWR auftauchen bevor sie von der BH nicht bestätigt wurden ? oder berufst du dich auf Privatmeldungen an die BH die erst abgearbeitet werden müssen ?
und "Zubehör" kannst auf dreierlei Arten im ZWR melden, nur so nebenbei. als unsichtbare Meldung an den Sachbearbeiter, direkt offen als Platzeintrag, als Zuordnung zu einem genehmigten und eingetragenen Zubehörantrag
Wenn ein Händler im ZWR eine Kat.B einträgt, dann ploppt bei der zuständigen BH des Käufers eine Meldung auf. Diese muss das dann bestätigen - erst dann ist es "offiziell" im ZWR. Diese Information stammt von der Behörde selbst und darf gerne bei der zuständigen Behörde deiner Wahl verifiziert werden. Betrifft damit natürlich selbstverständlich auch Kat.A und B Zubehöreinträge (welcher Art auch immer, wenn du auf die Unterscheidung so großen Wert legst). Und glaub mir, ich weiß wie man Zubehör eintragen kann.
Kleiner Tipp auch noch an der Stelle, der Händler kann aus dem ZWR eine Verkaufs- und Ankaufsbestätigung für Kat.B Waffen ausdrucken. Wenn eine Kat.B fehlt und man hat diesen Zettel, dann ist das Verschulden eindeutig dokumentiert.
Perock hat geschrieben:Lustig

der Promo schreibt das ein Händler Kat C und D nicht melden muss wenn er nicht will.....
Also ich habe mal versucht bei meiner BH eine KAT C zu registrieren so wie ich das immer mit Kat B mache.....
BH hat mich angewiesen das bei einem Händler zu machen, weil sie es nicht eintragen können,wollen K.A

Wenn du vielleicht genau lesen würdest, dann hättest du auch verstanden dass ein Händler beim Verkauf einer Kat.C Waffe gesetzlich nicht verpflichtet ist, diese zu melden. Er wird es für gewöhnlich auf Wunsch des Kunden machen und zumeist dann auch nichts verrechnen (zumindest bei Neuwaffen). Mehr habe und wollte ich nicht sagen.
Betreffend der "fehlenden Waffe" von stefan944: hier gibt es ausschließlich die Lösung mit deiner ZWR-Meldung zur Behörde zu gehen und diese nach der Waffe suchen zu lassen. Dein Händler darf das rechtlich nicht. Anhand der Registrierungsnummer kann die Behörde den Verbleib der Waffe klären.
PS: Für all diejenigen, die jetzt Kat.C finden, die sie nicht mehr haben: beim Export ins EU-Ausland werden Waffen nicht bei der Erteilung der Exportbewilligung automatisch gelöscht. Man muss die Behörde gesondert darüber informieren und sie darum bitten, die Waffe aus dem ZWR zu löschen. Wissen viele oft nicht, und ist daher eine große Fehlerquelle.