mitmart hat geschrieben:Da würd ich aufpassen, solltest die Im SV-Fall dann mal tatsächlich brauchen kommt sicher irgendein findiger Rechtsverdreher der dir daraus einen Strick dreht, und in der Zeitung steht dann: "Einbrecher mit selbstgefertigter absolut tödlicher Killerladung mit Dum-Dum Geschoß ermordet"
Ich kann auch mit Vollmantel töten, genauso mit Teilmantel oder einem Hohlspitz.
Eine wirkliche Differenzierung der Geschossarten erscheint mir da schon etwas weltfremd. Waffen sind nunmal tödlich, dennoch erlaubt mir der Gesetzgeber diese im Fall der Notwehr einzusetzen. Die verwendete Munition spielt da eine höchst untergeordnete Rolle, sollte eine gerechtfertige Notwehrsituation vorliegen.