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Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar
hallo Zusammen habe 2016 einen Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ( aufhebung des waffenverbots für zivildiner) gemach bei LPD LINZ dieser wurde mit der begündung abgewiesen. gefordert wurden 8 ergebniss listen und eine kapfrichterlizenz oder sportschütenpass. habe aber zur 4 ergebinss listen eingereicht und die mitgliedschaft im schützenverrein. meine frage kann ich den antrag 2017 nochmals stellen mit den 8 ergebniss listen bzw gelten die ergebnisslisten aus 2016 noch. danke für die hilfe
Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar
glock1989 hat geschrieben:hallo Zusammen habe 2016 einen Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ( aufhebung des waffenverbots für zivildiner) gemach bei LPD LINZ dieser wurde mit der begündung abgewiesen. gefordert wurden 8 ergebniss listen und eine kapfrichterlizenz oder sportschütenpass. habe aber zur 4 ergebinss listen eingereicht und die mitgliedschaft im schützenverrein. meine frage kann ich den antrag 2017 nochmals stellen mit den 8 ergebniss listen bzw gelten die ergebnisslisten aus 2016 noch. danke für die hilfe
normalerweise "gelten" die ergebnisse 6 monate lang ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar
Ich geh mal davon aus, dass du den Antrag nicht gem 13 Abs 7 AVG zurückgezogen hast und der Bescheid rechtskräftig ist..
In dem Fall kannst du dann erneut Antrag stellen, wenn sich die Sachlage wesentlich geändert hat. Durch die neuen Ergebnislisten wird da zu bejahen sein.
Conclusio: Antrag mit den 8 Listen unverzüglich stellen.
LG
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
In dem Fall kannst du dann erneut Antrag stellen, wenn sich die Sachlage wesentlich geändert hat. Durch die neuen Ergebnislisten wird da zu bejahen sein.
Conclusio: Antrag mit den 8 Listen unverzüglich stellen.
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Re: Antrag gem. 5 abs. 5 ZDG ÖO wie oft machbar
Aus persönlicher Erfahrung:
Habe den Antrag etwa 9 Monate nach "Abweisung" nochmal gestellt (08/16). Wurde problemlos akzeptiert.
Ergebnislisten: Gültigkeit 6 Monate (war aber nur eine mündliche Auskunft der Behörde)
LG
Habe den Antrag etwa 9 Monate nach "Abweisung" nochmal gestellt (08/16). Wurde problemlos akzeptiert.
Ergebnislisten: Gültigkeit 6 Monate (war aber nur eine mündliche Auskunft der Behörde)
LG