Was auch Sinn macht, man soll schon sehen wohin man den Blei tut wenn es in der Nacht rumpelt im Hause.gewo hat geschrieben: der wird sich das im internet in DE bestellt haben, dort sind sie ja erlaubt
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Lichtmodule
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Lichtmodule
Re: Lichtmodule
Ja, aber mit einer Glock schießt man ned auf 200 Meter in der Nacht lalaton 


Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Lichtmodule
Wenn ein grosses Haus mit offener Architektur hast, von der Kueche, ueber Speisesaal, Arbeitszimmer, Diensbotenaufenhaltsraum, library, Wintergarten am anderen Ende, da kommen schon einige Meter zusammenStickhead hat geschrieben:Ja, aber mit einer Glock schießt man ned auf 200 Meter in der Nacht lalaton

Imo gehoert auf jede SV Waffe auch ein Lichterl drauf, man will ja nicht jemanden aus der Familie Blei geben nur weil er/sie die Tuere nicht mehr aufbekommt weil ein Bierchen zu viel und daher das 5m hohe Kristalglasfenster in der Ruhmeshalle durchschreiten muss.
Re: Lichtmodule
Ich hätte da noch eine Frage zu Laservisieren auf LANGwaffen. Wie ist dazu der aktuelle Stand? Eigentlich ist ein Laser ja auch eine Lichtquelle, und Ausleuchtung des Zieles ist jetzt fraglich wie man das auslegt oder? Gibts da schon Urteile oder so?
- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Lichtmodule
Ein Laser ist ein Zielmarkierer kein Beleuchter.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.


-
- Beiträge: 2
- Registriert: So 29. Jan 2017, 00:23
Re: Lichtmodule
Hallo,
Verstehe ich das richtig, ich darf meine Taschenlampe nicht am Gewehr montieren? Was ist wenn ich die Taschenlampe am Kopf (Stirnlampe) trage?
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Verstehe ich das richtig, ich darf meine Taschenlampe nicht am Gewehr montieren? Was ist wenn ich die Taschenlampe am Kopf (Stirnlampe) trage?
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- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Lichtmodule
Am Kopf, in der Hand oder auch auf den Bauch kannst sie dir binden wennst magst nur halt nicht an die Langwaffe....
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Lichtmodule
Der einzige mir schlüssige Sinn von Licht auf der FFW ist ja Bereithaltung zur Selbstverteidigung. Dabei liegt das Ding jahrelang unbenutzt herum -mit Batterie drin. Wie stellt ihr sicher dass diese einsatzfähig ist? Mit Akkus und regelmäßigem Aufladen? Mit Batterien und die volle dann nach einer gewissen Zeit ersetzen und wegwerfen? (Ich brauche CR2 sonst in keinem Gerät)
Re: Lichtmodule
Ich hab das Licht meist auf der Waffe, auch während dem Schießen. Wenn ich die Waffe nachher putze, mache ich auch beim Licht einen kurzen Check, ob eh noch alles geht. Das Licht ist unverändert hell. Die CR2 sind seit ca 3 Jahren drin und sehen nach jeder Inspektion bisher aus wie neu. Demnächst einmal werde ich sicherheitshalber die Batterien wechseln. IdS gibt es keine richtige Sicherstellung, ich kann nur die Batterien äußerlich und die Funktionalität des Lichts prüfen.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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