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GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Leute, driftet den Fred bitte nicht wieder ab.
Falls ihr umbedingt diskutieren wollt macht euch nen Eigenen auf...
Lg
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Falls ihr umbedingt diskutieren wollt macht euch nen Eigenen auf...
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Recht Du hast, Hasgunz.
@Woolf Und klar gehts hier um das WARUM, weil wenn einer nicht deshalb Zvildienst macht weils ihm vor Waffen graust, sondern weil er lieber was fürs Rote Kreuz tun will, dann soll er doch schiessen dürfen wenns ihn freut. Genau darum gehts hier. Um Zivildiener die Waffen erwerben möchten. Das ist die sachliche Grundlage hier.
*** edit: aber ich versteh Deinen Ansatz - Du bist der Ansicht, daß ja sowieso jeder Zivi das Recht auf (Feuer)waffenbesitz hätte, weil der §2 die Notwehr nicht ausschließt, und es demnach dieses Waffenverbot für Zivis gar nicht geben dürfte.
Imho sicher ein legitimes Argument wenn ein Zivi eine WBK beantragt und als Grund den Selbstschutz angibt.
Das mit dem Sportschiessen als Grund fällt dann da halt aber weg.
Mein Ansatz ist ja aber eigentlich noch radikaler, weil er ja überhaupt darauf ausgerichtet ist, den Gewissensgrund als Vorraussetzung für den Zivildienst abzuschaffen.
@Woolf Und klar gehts hier um das WARUM, weil wenn einer nicht deshalb Zvildienst macht weils ihm vor Waffen graust, sondern weil er lieber was fürs Rote Kreuz tun will, dann soll er doch schiessen dürfen wenns ihn freut. Genau darum gehts hier. Um Zivildiener die Waffen erwerben möchten. Das ist die sachliche Grundlage hier.
*** edit: aber ich versteh Deinen Ansatz - Du bist der Ansicht, daß ja sowieso jeder Zivi das Recht auf (Feuer)waffenbesitz hätte, weil der §2 die Notwehr nicht ausschließt, und es demnach dieses Waffenverbot für Zivis gar nicht geben dürfte.
Imho sicher ein legitimes Argument wenn ein Zivi eine WBK beantragt und als Grund den Selbstschutz angibt.
Das mit dem Sportschiessen als Grund fällt dann da halt aber weg.
Mein Ansatz ist ja aber eigentlich noch radikaler, weil er ja überhaupt darauf ausgerichtet ist, den Gewissensgrund als Vorraussetzung für den Zivildienst abzuschaffen.
Alles wird gut.
Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Sportschießen ist ja sowieso von vornherein nicht ausgeschlossen wenn man logisch an die Sache herangeht (was der Gesetzgeber hier nicht tut). Beim Sportschießen kommt man niemals in die Verlegenheit, auf Menschen schießen zu müssen - man tut also ebenfalls nichts, was der Zivildiensterklärung widersprechen würde.
Es gibt einfach keine logische oder rechtliche Basis dafür, einem Zivi aus irgendwelchen gründen den Besitz von B-Waffen untersagen zu wollen, also super, dass es jemand wirklich vor Gericht durchziehen will!
Es gibt einfach keine logische oder rechtliche Basis dafür, einem Zivi aus irgendwelchen gründen den Besitz von B-Waffen untersagen zu wollen, also super, dass es jemand wirklich vor Gericht durchziehen will!
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Burgenlandy hat geschrieben:Hallo zusammen.
Grundsätzlich interessant aber in der Argumentation von firearms verstehe ich nicht alles.
Als Zivi bist du für WBK WP als Kat B gesperrt, nicht für C und D. Waffenbesitz (auch SV) ist also möglich, nur nicht alle Arten.
Ansonsten wäre ich ein Kandidat. Meine Frist endet aber bereits Mitte Juni 2017. Schon Bestätigung über Eintritt der ZV Pflicht und Endtermin der Frist beantragt und vom BMI erhalten. Bis Juni plane ich nun Termine für Waffenführerschein und psy. Untersuchung. Verein und Stand wird noch geklärt. Hoffe es dauert dann nicht zu lange mit der WBK, dann kann ich den Sommer nutzen.
Mfg
Du bist für genehmigungspflichtige Waffen gesperrt, sowie Kat. A. Im WaffG gibts keine definition dafür, ich würde aber annehmen dass alles mit Beschuss darunter fällt. Ansonsten bitte Quelle warum C&D erlaubt sein sollen.
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
oJo hat geschrieben:Burgenlandy hat geschrieben:Hallo zusammen.
Grundsätzlich interessant aber in der Argumentation von firearms verstehe ich nicht alles.
Als Zivi bist du für WBK WP als Kat B gesperrt, nicht für C und D. Waffenbesitz (auch SV) ist also möglich, nur nicht alle Arten.
Ansonsten wäre ich ein Kandidat. Meine Frist endet aber bereits Mitte Juni 2017. Schon Bestätigung über Eintritt der ZV Pflicht und Endtermin der Frist beantragt und vom BMI erhalten. Bis Juni plane ich nun Termine für Waffenführerschein und psy. Untersuchung. Verein und Stand wird noch geklärt. Hoffe es dauert dann nicht zu lange mit der WBK, dann kann ich den Sommer nutzen.
Mfg
Du bist für genehmigungspflichtige Waffen gesperrt, sowie Kat. A. Im WaffG gibts keine definition dafür, ich würde aber annehmen dass alles mit Beschuss darunter fällt. Ansonsten bitte Quelle warum C&D erlaubt sein sollen.
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Das Thema gibt es so häufig und trotzdem wird immer wieder Falsches gepostet...
Vorweg, was du annimmst spielt mal gar keine Rolle.
Da hast deine Bewilligungspflicht im WaffG:
§ 20. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig.
Bei Kat C und D keine Bewilligungspflicht im Gesetz vorgesehen, Umkehrschluss: es gibt keine. Gut 18 musst im Regelfall sein und Waffenverbot nach WaffG warad ein Hindernis
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Burgenlandy hat geschrieben:
Grundsätzlich interessant aber in der Argumentation von firearms verstehe ich nicht alles.
Als Zivi bist du für WBK WP als Kat B gesperrt, nicht für C und D. Waffenbesitz (auch SV) ist also möglich, nur nicht alle Arten.
Pssstttt ..... sei still
das darfst Du hier nicht posten, sonst wird Dir angeschafft, du sollst Dich trollen!

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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Hmm... Seid ihr euch sicher, daß Zivis C & D haben dürfen ?
Vielleicht lieg ich falsch, aber bisher dachte ich, die Entscheidung für den Zivildienst würde ein generelles Waffenverbot für alle Kategorien mit sich bringen.
Vielleicht lieg ich falsch, aber bisher dachte ich, die Entscheidung für den Zivildienst würde ein generelles Waffenverbot für alle Kategorien mit sich bringen.
Alles wird gut.
Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
ja dürfen sie...
member the old PD design ? oh I member
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Sorry. Bitte um Aufklärung?
hab schon gleich nach dem Einstellen hier dazugeschrieben, daß die Formulierung "generelles Waffenverbot" nicht für der Einsteller spricht - weil einfach unrichtig - (sowenig ich auch was gegen FU habe) --- darauf hat man mir das "Troll Dich" angeraten und nachher die Einträge gelöscht.
Wär wahrscheinlich viel Unklarheit und lange Diskussionen hier garnicht aufgekommen.
nochmals:
das ganze steht nicht im Waffengesetz, sondern im Zivildienstgesetz, und zwar wörtlich:
§5 Absatz 5 (VERFASSUNGSBESTIMMUNG):
..... Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht.“
da braucht man nicht herumraten, was, wie, und wer ...
und: das ist eine VERFASSUNGSBESTIMMUNG ....
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
auf gut Deutsch heisst das vereinfacht
in der Praxis:
Kat A kriegen andere auch net (ausser ein paar privilegierte Sammler)
Führen (WP) dürfen andere auch net (ausser ein paar Privilegierte)
Sportschießen darf der ex-Zivi auf Schießenplätzen so wie jeder andere auch mit allem
Gewehre oder Schrotflinten für Sport oder SV darf auch der ex-Zivi kaufen und besitzen.
das einzige, was er im Gegensatz zu anderen NICHT kriegt ist eine WBK (und damit keine EIGENE FFW)
und als Jäger darf er keine Waffe führen.
so und nicht anders siehts aus.
in der Praxis:
Kat A kriegen andere auch net (ausser ein paar privilegierte Sammler)
Führen (WP) dürfen andere auch net (ausser ein paar Privilegierte)
Sportschießen darf der ex-Zivi auf Schießenplätzen so wie jeder andere auch mit allem
Gewehre oder Schrotflinten für Sport oder SV darf auch der ex-Zivi kaufen und besitzen.
das einzige, was er im Gegensatz zu anderen NICHT kriegt ist eine WBK (und damit keine EIGENE FFW)
und als Jäger darf er keine Waffe führen.
so und nicht anders siehts aus.
Re: GESUCHT: Zivildiener, die Waffen erwerben möchten
Die fälschlich Annahme, auch C&D wären verboten, kommt meiner Erfahrung nach zwar meist wegen purer Unwissenheit, gelegentlich aber aus der Kombination mit dem Verbot des Führens und damit einhergehend der Unmöglichkeit der Jagdausübung zustande. Sprich: die meisten Leute nehmens einfach an, weil sie keine Ahnung haben, manche aber auch, weil der Zivi ja auch keine Büchse und Flinte zur Jagd hernehmen darf. Dass das aber nur fürs Führen und nicht den Besitz gilt, habens halt nicht ganz erfasst.
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