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Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Hey erste Frage, darf ich mit 18 Jahren aus Deutschland Geschosse fürs Wiederladen bei z.b Frankonia bestellen, ohne WBK?
http://www.frankonia.de/Geschoss+.308+B ... ornady+308
http://www.frankonia.de/Geschoss+.308+1 ... ornady+308
Das sind doch alles keine VM Geschosse? Die müssten ab 18 Jahren zumindest bei uns frei verkäuflich sein, oder irr ich mich da?
Die Geschosse bringen mir ja alleine auch nixs ;D also würde ich eine Wiederlader Ausrüstung zulegen. Darf ich Pulver,Primer uns mit 18 einfach so kaufen ? Oder brauch ich da einen Kurs oder eine WBK?
Danke
http://www.frankonia.de/Geschoss+.308+B ... ornady+308
http://www.frankonia.de/Geschoss+.308+1 ... ornady+308
Das sind doch alles keine VM Geschosse? Die müssten ab 18 Jahren zumindest bei uns frei verkäuflich sein, oder irr ich mich da?
Die Geschosse bringen mir ja alleine auch nixs ;D also würde ich eine Wiederlader Ausrüstung zulegen. Darf ich Pulver,Primer uns mit 18 einfach so kaufen ? Oder brauch ich da einen Kurs oder eine WBK?
Danke
Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Edit, ich sollte den ganzen Text lesen 

Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Ja, da muss ich wirklich zugeben das wäre nicht schlechtExitus hat geschrieben:Edit, ich sollte den ganzen Text lesen

Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Ich kann aus deinem Post nicht ableiten, ob du in AT beheimatet bist. Falls ja:
Bzgl. Pulver: Seit 1.1. ist die Novelle des SprengmittelG effektiv. Du brauchst dann entweder einen Schießmittelschein oder du musst zu den privilegierten Gruppen nach Paragraph 23 (2) Z2 ff. gehören:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
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Bzgl. Pulver: Seit 1.1. ist die Novelle des SprengmittelG effektiv. Du brauchst dann entweder einen Schießmittelschein oder du musst zu den privilegierten Gruppen nach Paragraph 23 (2) Z2 ff. gehören:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
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"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
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Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
hmg382 hat geschrieben:Ich kann aus deinem Post nicht ableiten, ob du in AT beheimatet bist. Falls ja:
Bzgl. Pulver: Seit 1.1. ist die Novelle des SprengmittelG effektiv. Du brauchst dann entweder einen Schießmittelschein oder du musst zu den privilegierten Gruppen nach Paragraph 23 (2) Z2 ff. gehören:
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
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Komme aus Österreich, was muss man den alles tun für soeinen komischen "Schießmittelschein" ?
mfg haluna
Re: RE: Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Eine seriöse Antwort kann ich dir nicht geben, letztlich hängt das von deinem SB bei der Behörde ab. Ruf mal an und frag nach.haluna hat geschrieben:Komme aus Österreich, was muss man den alles tun für soeinen komischen "Schießmittelschein" ?
mfg haluna
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich schauen, dass ich zB in einen Verein eintrete, um den Schein zu umgehen. Verein würde zB gehen. Oder am Besten gleich die WBK machen

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Re: RE: Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
aso, mit einer WBK kann ich einfach Pulver kaufen zum wiederladen ohne den Schein, habe ich das richtig verstanden?hmg382 hat geschrieben:Eine seriöse Antwort kann ich dir nicht geben, letztlich hängt das von deinem SB bei der Behörde ab. Ruf mal an und frag nach.haluna hat geschrieben:Komme aus Österreich, was muss man den alles tun für soeinen komischen "Schießmittelschein" ?
mfg haluna
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich schauen, dass ich zB in einen Verein eintrete, um den Schein zu umgehen. Verein würde zB gehen. Oder am Besten gleich die WBK machen![]()
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Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
WBK fällt mit 18 wohl flach.
Re: RE: Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Stimmt. Am besten Goldmitgliedschaft beim Verein für 39 E per anno und gut ist.Exitus hat geschrieben:WBK fällt mit 18 wohl flach.
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Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Vielen Dank für alle Antworten!
Ich habe leider mein Alter falsch formuliert in der Frage. Ich habe bereits das 21 Lebensjahr abgeschlossen und in weniger als 2 Wochen meine Psy. Gutachten für die WBK.
Jz habe ich nur noch die Frage ob ich die oben gannanten Geschosse aus DE bestellen darf oder ob ich da wieder irgend was brauch?
mfg Haluna
Ich habe leider mein Alter falsch formuliert in der Frage. Ich habe bereits das 21 Lebensjahr abgeschlossen und in weniger als 2 Wochen meine Psy. Gutachten für die WBK.
Jz habe ich nur noch die Frage ob ich die oben gannanten Geschosse aus DE bestellen darf oder ob ich da wieder irgend was brauch?
mfg Haluna
Re: Besttellung aus DE, Wiederladen [Frage]
Ja dann kannst so viele Geschosse kaufen wie dein Postler tragen kannhaluna hat geschrieben:Vielen Dank für alle Antworten!
Ich habe leider mein Alter falsch formuliert in der Frage. Ich habe bereits das 21 Lebensjahr abgeschlossen und in weniger als 2 Wochen meine Psy. Gutachten für die WBK.
Jz habe ich nur noch die Frage ob ich die oben gannanten Geschosse aus DE bestellen darf oder ob ich da wieder irgend was brauch?
mfg Haluna
