Es sind ja schon fast zwei Themen in einem.

Für die die Amateurfunkinteressiert sind würde ich entweder bitten einen eneun Thread zu eröffnen oder per Pn weiter zu diskutieren.
Es mag sein das sich der Staat Bodenschätze de facto per Gesetz gesichert hat,für alles andere gilt dies nicht.
Nochmalig zur Betonung,es gehört alles dem Grundbesitzer was auf seinem Grund Liegt, steht, Wächst, vergraben ist oder sonstiges.
Und das kann auch Müll sein der sich jemanden entledigt hat,er geht in die Verfügungsgewalt des Grundbesitzers über.
Stimmt auch nicht. Herrenlose Sachen stehen der allgemeinen Aneignung offen.
Sofern du ein stück Grund findest das niemanden gehört ist diese Aussage zutreffend. Ich bezweifle jedoch das in Österreich ein Stück Grund findest das keinem gehört.
Ohne Erlaubnis des Grundbesitzer darfst also nicht mal eine Coladose von seinem Grund aufsammeln wenn der Grundstückseigentümer sagt das er für die Coladose noch eine Verwendung hat. Dann giltet sie auch nicht als Müll, da sich zwar der Ursprüngliche Besitzer der Coladose entledigt hat,jedoch der Grundstückseigentümer über die Coladose Verfügungsgewalt hat geht sie auch in seinem redlichen Besitz über.
Selbst das vermeintliche Müll aufsammeln könnte hier also zum rechtlichen Problem werden wenn es einer darauf ankommen lässt.
Dies giltet auch für Pilze sammeln,Beeren und Nüsse abklauben,Holz Sammeln und der gleichem.