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OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 28. Feb 2017, 17:00
OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Hallo,
ich habe eine OA Ar-15.
Verschluss und Lauf sind ja WBK relevant.
Möglich ist es ja einen 2. Lauf bzw. ein Wechsellaufsystem als Zubehör "eintragen" zu lassen.
Da ja Lower, Upper, Gassystem, Abzug, etc WBK frei erhältlich sind stellt sich mir eine Frage:
Ist es legal eine 2. Waffe zu bauen und den Verschluss der eingetragenen Waffe in dem zweitem System zu verwenden?
Ist quasi die "leere" 2. Waffe ohne Verschluss komplett als Zubehör zu verstehen?
Danke für Infos
ich habe eine OA Ar-15.
Verschluss und Lauf sind ja WBK relevant.
Möglich ist es ja einen 2. Lauf bzw. ein Wechsellaufsystem als Zubehör "eintragen" zu lassen.
Da ja Lower, Upper, Gassystem, Abzug, etc WBK frei erhältlich sind stellt sich mir eine Frage:
Ist es legal eine 2. Waffe zu bauen und den Verschluss der eingetragenen Waffe in dem zweitem System zu verwenden?
Ist quasi die "leere" 2. Waffe ohne Verschluss komplett als Zubehör zu verstehen?
Danke für Infos
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- .50 BMG
- Beiträge: 759
- Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Bin gespannt wie das hier ausgeht. Hab meine Einschätzung dazu mal gelöscht um Missvsrständnis zu vermeiden.
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Di 28. Feb 2017, 22:31, insgesamt 2-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
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- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 28. Feb 2017, 17:00
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Soweit ich das verstehe und hier auch gelesen habe, ist der Verschlusskopf (Verschlussträger zb nicht) ein WBK relevantes Teil und benötigt einen Platz in der WBK, der 2. Lauf gilt als Zubehör. Wobei nicht alle WBKs Zubehör zulassen!Steht auf der WBK entweder oben oder nicht!
Bei einer WBK ohne Zubehör-Eintrag ist dann nicht mal ein Wechsellaufsystem möglich oder benötigt einen weiteren Platz auf der WBK?!
Was aber wiederum nach meinem Verständnis bedeuten würde, Du meldest den 2. Lauf als Zubehör und baust Dir darum rum eine 2. AR und verwendest eben den Verschluss im Wechsel zwischen den 2 ARs.
Wenn jedoch dezidiert festgelegt ist, dass der 2. Lauf nur für die 1. registrierte Waffe (lower-Upper, etc) zu verwenden ist - erübrigt sich meine Frage.
Die Idee ist aber einen Gedanken wert?
Bei einer WBK ohne Zubehör-Eintrag ist dann nicht mal ein Wechsellaufsystem möglich oder benötigt einen weiteren Platz auf der WBK?!
Was aber wiederum nach meinem Verständnis bedeuten würde, Du meldest den 2. Lauf als Zubehör und baust Dir darum rum eine 2. AR und verwendest eben den Verschluss im Wechsel zwischen den 2 ARs.
Wenn jedoch dezidiert festgelegt ist, dass der 2. Lauf nur für die 1. registrierte Waffe (lower-Upper, etc) zu verwenden ist - erübrigt sich meine Frage.
Die Idee ist aber einen Gedanken wert?

Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
321-BullsEye hat geschrieben:..Wenn jedoch dezidiert festgelegt ist, dass der 2. Lauf nur für die 1. registrierte Waffe (lower-Upper, etc) zu verwenden ist - erübrigt sich meine Frage.
Wo sollte das stehen? Das würde ja bedeuten, dass alle die einen RRA Upper (9mm) für ihren 223er HA haben, diesen Upper nicht auf einem freien Lower montieren dürften. Darf man aber.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
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- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 28. Feb 2017, 17:00
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Jo_Kux hat geschrieben:321-BullsEye hat geschrieben:..Wenn jedoch dezidiert festgelegt ist, dass der 2. Lauf nur für die 1. registrierte Waffe (lower-Upper, etc) zu verwenden ist - erübrigt sich meine Frage.
Wo sollte das stehen? Das würde ja bedeuten, dass alle die einen RRA Upper (9mm) für ihren 223er HA haben, diesen Upper nicht auf einem freien Lower montieren dürften. Darf man aber.
ja eh, aber die ursprünglichen frage geht ja einen schritt weiter.
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
WaffG 1996 § 23 (3) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016
In eben diesem Unterforum gibt's außerdem einen einige Seiten langen Thread zum Thema Zubehöreintrag ...
Kurz zusammengefasst:
Wenn du einen deiner WBK-Plätze mit einer Basiswaffe belegt hast zu welcher du jetzt ein Wechselsystem/-trommel/-lauf etc. erwerben willst kannst du dieses als Zubehör eintragen lassen ohne dabei einen freien WBK-Platz zu verlieren - Voraussetzung dafür ist ein Zubehöreintrag auf deiner WBK.
Falls dieser noch nicht vorhanden ist mit einer Reservierungsbestätigung für dein Zubehörteil zur BH gehen und nochmal 74,40.- für die neue WBK mit Zubehöreintrag und 20,00.- für den Zubehörbescheid abdrücken.
Du kannst dein Wechselsystem inkl. Verschluss auch auf jeden x-beliebigen frei erhältlichen Lower montieren sofern du dabei nicht die Stückzahlgrenze deiner WBK überschreitest, gegebenenfalls musst du die Basiswaffe zerlegen bevor du das Wechselsystem auf den extra Lower montierst.
Was nicht geht ist z.B. ein Uhl-Wechselsystem in 22.lr und ein frei erhältliches Glock-Griffstück zu kaufen und das dann als Zubehör eintragen zu lassen wenn du keine Glock als Basiswaffe auf der WBK hast. In diesem Fall belegt das waffenrelevante Teil einen freien WBK-Platz. Ebenso verhält es sich wenn du das Wechselsystem als Zubehör eingetragen hast aber die Basiswaffe auf die es ursprünglich registriert wurde verkaufst!
In eben diesem Unterforum gibt's außerdem einen einige Seiten langen Thread zum Thema Zubehöreintrag ...
Kurz zusammengefasst:
Wenn du einen deiner WBK-Plätze mit einer Basiswaffe belegt hast zu welcher du jetzt ein Wechselsystem/-trommel/-lauf etc. erwerben willst kannst du dieses als Zubehör eintragen lassen ohne dabei einen freien WBK-Platz zu verlieren - Voraussetzung dafür ist ein Zubehöreintrag auf deiner WBK.
Falls dieser noch nicht vorhanden ist mit einer Reservierungsbestätigung für dein Zubehörteil zur BH gehen und nochmal 74,40.- für die neue WBK mit Zubehöreintrag und 20,00.- für den Zubehörbescheid abdrücken.
Du kannst dein Wechselsystem inkl. Verschluss auch auf jeden x-beliebigen frei erhältlichen Lower montieren sofern du dabei nicht die Stückzahlgrenze deiner WBK überschreitest, gegebenenfalls musst du die Basiswaffe zerlegen bevor du das Wechselsystem auf den extra Lower montierst.
Was nicht geht ist z.B. ein Uhl-Wechselsystem in 22.lr und ein frei erhältliches Glock-Griffstück zu kaufen und das dann als Zubehör eintragen zu lassen wenn du keine Glock als Basiswaffe auf der WBK hast. In diesem Fall belegt das waffenrelevante Teil einen freien WBK-Platz. Ebenso verhält es sich wenn du das Wechselsystem als Zubehör eingetragen hast aber die Basiswaffe auf die es ursprünglich registriert wurde verkaufst!
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- .22 lr
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
das bestätigt meine Vermutung! danke
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
kostet eine neue WBK mit Zubehör Eintrag nicht 117,4€?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Gibt es da nicht eine Unterscheidung?
War es nicht so, dass bis X Plätze "nur" 74€ gefordert werden?
(Ich glaub die ominöse Zahl war 5?)
Lg
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War es nicht so, dass bis X Plätze "nur" 74€ gefordert werden?
(Ich glaub die ominöse Zahl war 5?)
Lg
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Ich hab's leider nicht mehr im Kopf und den Wisch mit den unterschiedlichen Gebührensätzen die mir meine Sachbearbeiterin letztes Mal mitgegeben hat hab ich wohl irgendwo verwurschtelt wie ich grad feststelle ... 

Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
WBK kleiner gleich 2 Plätze = 74€
WBK größer gleich 3 Plätze = 118€
WBK größer gleich 3 Plätze = 118€
member the old PD design ? oh I member
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- Registriert: Di 10. Mai 2016, 21:19
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Hab ich das jetzt richtig (oder falsch) verstanden.
Ich habe eine AR15 223, ein WS Upper .22 od. 9mm und darf es mit einem anderen Lower(nicht WBK relevant) zusammen bauen, sprich in Wirklichkeit mehrere funktionstüchtige Waffen, sofern ich freie Plätze auf der WBK hätte?? ohne das zu melden...
Ich habe eine AR15 223, ein WS Upper .22 od. 9mm und darf es mit einem anderen Lower(nicht WBK relevant) zusammen bauen, sprich in Wirklichkeit mehrere funktionstüchtige Waffen, sofern ich freie Plätze auf der WBK hätte?? ohne das zu melden...
Grüsse
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- .223 Rem
- Beiträge: 299
- Registriert: Mi 9. Dez 2015, 18:49
- Wohnort: Bad Fischau - Brunn
Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
Nein, offiziell dürfen sie nie gleichzeitig konplett zusammengebaut sein.
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
martin_mk4 hat geschrieben:Nein, offiziell dürfen sie nie gleichzeitig konplett zusammengebaut sein.
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Der Threads wos genau um die Sache ging (ich find ihn leider auf die Schnelle nicht) hat aber genau das Gegenteil zum Ergebnis.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
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- .22 lr
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Re: OA AR-15 Verschluss in 2. Waffe verwenden. legal?
eben, es ist ja immer nur eine Waffe "komplett"
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