Hallo,
ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe die Kategorie passt.
Ich bin derzeit im Begriff die Jagdprüfung zu machen und da ich unter 18 bin brauche ich eine Ausnahmebewilligung. Diese wollte ich zuerst von der BH Bruck/Leitha haben, da ich im Bezirk aber "nur" einen Nebenwohnsitz habe, haben die mir den Antrag zurückgeschmissen und mich an die LPD Wien verwiesen (Hauptwohnsitz). Von der habe ich heute Post bekommen mit dem "erfreulichen" Inhalt, ich wäre in gut 2 Wochen zum Amtsarzt geladen.
Nun stelle ich mir gerade die Frage was das zu bedeuten hat? Was erwatet mich dort? Kostet das was? Ist das dort zu schaffen oder ist das eine indirekte "Absage"?
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!
LG
ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
Auch in der Stmk musst du vor der Jagdprüfung zum Amtsarzt. Sehtest und einige Fragen (Haben Sie ein Alkohol-/Drogenproblem) et.c
Ist Standard
Ist Standard
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
Also als Volljähriger muss man das in W nicht machen. Zumindest nicht vor 3 Jahren.
Aber zum Führen einer Waffe gehören gewisse körperliche und geistige Voraussetzungen.
Ich würde eher meinen das hat damit zu tun, dass du noch nicht volljährig bist und ist wohl eine Standardprozedur.
Ist ja - soweit ich mich erinnere - beim Führerschein auch so.
Aber zum Führen einer Waffe gehören gewisse körperliche und geistige Voraussetzungen.
Ich würde eher meinen das hat damit zu tun, dass du noch nicht volljährig bist und ist wohl eine Standardprozedur.
Ist ja - soweit ich mich erinnere - beim Führerschein auch so.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.
Baikal MP27
CZ 75 SP-01 Shadow
Glock 17 Gen4
S&W 686-3 4"
Schmeisser Ultramatch
Sako S20
CZ 75 SP-01 Shadow
Glock 17 Gen4
S&W 686-3 4"
Schmeisser Ultramatch
Sako S20
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
BlackWolf hat geschrieben:Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.
In Wien aber bisher nicht.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
BlackWolf hat geschrieben:Hat nichts mit Volljährig zu tun im Burgenland z. B. Musste vor 2 Jahren auch hin wegen des Jagdkurses.
Gibt's dafür eine gesetzliche Deckung?
Oder Beamtenwillkür?
- Karl der Hund
- .357 Magnum
- Beiträge: 58
- Registriert: Mo 11. Apr 2016, 19:14
Re: Amtsarzt wegen Ausnahmegenehmigung (Jagdprüfung)
Naja es reine Willkür zu nennen wäre übertrieben daher es schon im Gesetzt fußt.
Wiener Jagdgesetz:
Verweigerung der Jagdkarte
§ 53
(1) Die Ausstellung einer Landesjagdkarte ist zu verweigern:
a) Unmündigen, Entmündigten und Jugendlichen unter 16 Jahren;
b) Jugendlichen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ansuchen oder keine nach den waffenrechtlichen Vorschriften erforderliche Ausnahmebewilligung zum Besitz von Jagdwaffen und Jagdmunition besitzen;
c) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen;
etc etc....
bei c) hacken sichs ein und schicken einen zum Arzt... einheitlich is daran natürlich nichts.
PS.: Ich musste in Wien auch nicht zum Arzt.
Wiener Jagdgesetz:
Verweigerung der Jagdkarte
§ 53
(1) Die Ausstellung einer Landesjagdkarte ist zu verweigern:
a) Unmündigen, Entmündigten und Jugendlichen unter 16 Jahren;
b) Jugendlichen vom vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ansuchen oder keine nach den waffenrechtlichen Vorschriften erforderliche Ausnahmebewilligung zum Besitz von Jagdwaffen und Jagdmunition besitzen;
c) Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Mängel unfähig sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen;
etc etc....
bei c) hacken sichs ein und schicken einen zum Arzt... einheitlich is daran natürlich nichts.
PS.: Ich musste in Wien auch nicht zum Arzt.