laut den ZWR nutzungsbedingungen duerfen wir nur dann daten abfragen wenn es mit einem unmittelbarem, eigenen rechtsgeschaeft in verbindung steht, also wenn wir ankaufen oder wenn wir verkaufen (edit 20h07, der ordnung halber: .... und natuerlich wenn wir im kundenauftrag registrierungen von kat C oder D waffen vornehmen....)kotze2801 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:das ist nicht moeglichkotze2801 hat geschrieben:....Bevor ich die Waffe kaufen würde möchte ich sowieso das ZWR auf die Nummer überprüfen. .....
Wirklich? Oje, ich hab gedacht, dass ich beim Händler wenigstens fragen könnte ob er die Nummer mal kurz eingibt...
alles andere ist
1. ein verstoss gegen die ZWR nutzungsvereinbarung, und, wesentlich unangenehmer
2. ein verstoss gegen das datenschutzgesetz