doc steel hat geschrieben:begründung?
GARANTIE:
eine voellig freiwillige leistung des HERSTELLERS, der haendler hat damit streng genommen garnix zu tun
die garantie stellt fuer den kauefer den zustand der ware innerhalb eines gewissen ZEITRAUMES sicher (1 jahr, 2 jahre usw)
die garantie forderst du vom HERSTELLER ein, er bietet sie an, er schreibt die bedingungen vor, er leistet ersatz oder austausch
der haendler ist dabei keine partei
GEWÄHRLEISTUNG:
eine gesetzlich vorgeschriebenen gewaehrleistung des HÄNDLERS, der hersteller hat damit in der praxis nichts zu tun
die gewaehrleistung stellt fuer den kauefer den zustand der ware zum KAUFZEITPUNKT sicher
die gesetzliche gewaehrleistung forderst du vom HÄNDLER ein. er muss sie anbieten, kann sie nicht ausschliessen oder einschraenken (ausser verscheissteile). die gewaehrleistung gilt zwar grundsaetzlich 24 monate, allerdings mit einer beweislastumkehr nach 6 monaten
d.h. im wesentlichen:
du kannst jederzeit nach 5 monaten den 100 jahre alten mauser wieder zum haendler bringen und gewaehrleistung verlangen wenn zb das magazin gebrochen ist (denn innerhalb der ersten sechs monate wird immer davon ausgegangen, dass der schaden zum kaufzeitpunkt schon vorhanden war und der hanelder daher dafuer haftbar ist),
wenn aber die €€€€€,- edel-hig-end optik im siebenten monat mucken macht, wirst du ueber die gewaehrleistung keine meter machen, denn nach sechs monaten geht das gericht autoamtisch davon aus dass der schaden zum kaufzeitpunkt noch nicht bestanden hat, daher kein gewaehrleistungsfall (ausser ein sachverstaendiger stellt in einem gerichtsgutachten fsst dass der fehler doch schon zum kaufzeitpunkt vorhanden war, aber erst spaeter aufgetreten ist.
weiters: der hersteller oder lieferant ist dem haendler gegenueber NICHT verpflichtet die kosten die er aus einem gewaehrleistungsfall hatte zu ersetzen, die diesbezuegliche regelung aus dem ABGB kann abbedungen werden in den AGB
d.h. in vielen faellen bleibt der hanelder auf dem aufwand fuer die gewaehrleistung sitzen.
es gibt daher durchaus die tendenz allfaellige probeme mit waren bis zu ablauf der sechs monate "auszusitzen" (zB. einlaufzeitraum bei waffe ect) da der konsument danach keinen echten griffigen anspruch mehr hat und auf kulanz angewiesen ist ...