Incite hat geschrieben:gewo hat geschrieben:cas81 hat geschrieben:Ihr seids schon ein lustiger Haufen. NIE kann man's euch recht machen. Zwischen "vorauseilendem Gehorsam" und "zu auffällig, zu viel" liegt bei euch anscheinend wirklich nur
...
du hast vollinhaltlich recht
aber wie willst du es denn loesen?
ich bin da selbst ein wenig ratlos
Da ich gerade den Gewo lese... ein weiser Mann sagte mir mal den Spruch: "gehe niemals zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wurdest".
Paradebeispiel: halbseichte Einstufungsanträge. Ähm bitte derf i des Chiappa in 50 Beo Wulf oder wie des haßt haum? Unterlogn hob i kane, i schreib den Auntrog auf an Kaaszettl und bitte göns seins so liab.
naja
der Niccolò Machiavelli wuerde sich sowieso im grab umdrehen wenn er sehen koennte wie sehr sich seine damailge welt veraendert hat
leider ist es halt ned so einfach wie es scheint
nach langer langer zeit hab ich kuerzlich auch wieder mal eine anfrage gestellt
eigentlich a 0-8-15geschichte
waffe kat C
ist selbst im ZERLEGTEN zustand 61cm lang, im funktionsfaehigen ueber 90cm
weil ein sehr aehnlich konstruiertes modell des herstellers aber mal auf kat A eingestuft war (war im zerlegten zustand deutlich WENIGER als 60cm lang) hab ich sicherheitshalber die anfrage rausgeschickt.
was kommt retour?
waffe ist kat A
sie hat zwar die mindestlaenge
aber die technische abaenderung damit die waffe den buchstaben des gesetzes genuege tut waere nur eine "umgehungshandlung" um eine eigentlich auf kat A gestufte waffe verkaufen zu koennen.
und weiter, sehr interessant:
die einhaltung der gesetzlichen vorgaben der kategorieeinstufungen waere nur ein "indikator dafuer" ob eine waffe zulaessig ist oder nicht, es gehe IN JEDEM FALL immer um eine einzelbetrachtung ...
W T F ?
ich hab mir die antwort nicht als bescheid ausfertigen lassen, um sie anzufechten, weil mir mein ansprechpartner am aderen ende gesagt hat dass sowieso in kuerze alles anders laeuft mit den kategorien, es kommen da komplett andere bestimmungen, und mein einspsruch wuerde sowieso bis zum inkrafttreten dieser neuen bestimmungen aufgeschoben ..,,