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Kategorie C Waffe verleihen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kategorie C Waffe verleihen?
Servus!
Ich habe eine recht simple Frage, darf ich meiner Frau, meinen .22lr Repetierer (Kategorie C) borgen und sie damit einfach ohne mich zum Stand fahren? Wenn ich ihr diesen "verkaufen" würde, müsste sie das CZ 455 ja innerhalb von 6 Wochen auf sich ummelden lassen. Ich hoffe diese Frage ist nicht dumm, ich würds nur ganz gern einfach so wissen.
Ich habe eine recht simple Frage, darf ich meiner Frau, meinen .22lr Repetierer (Kategorie C) borgen und sie damit einfach ohne mich zum Stand fahren? Wenn ich ihr diesen "verkaufen" würde, müsste sie das CZ 455 ja innerhalb von 6 Wochen auf sich ummelden lassen. Ich hoffe diese Frage ist nicht dumm, ich würds nur ganz gern einfach so wissen.
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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.
Wenn du befürchtest, dass sie vom Radar geblitzt werden könnte und dann abstreitet, dass sie gefahren ist, kannst ja einen Zettel aufüllen, dass du es ihr geborgt hast.
Nachdem sie die Waffe ja zurückbringen wird, ists kein Problem.
Wenn du befürchtest, dass sie vom Radar geblitzt werden könnte und dann abstreitet, dass sie gefahren ist, kannst ja einen Zettel aufüllen, dass du es ihr geborgt hast.
Nachdem sie die Waffe ja zurückbringen wird, ists kein Problem.
Zuletzt geändert von Bell am Do 4. Mai 2017, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
nach dzt stand muss eine voruebergehende kat C ueberlassung dann gemeldet (par 30) werden wenn
- entweder diese ueberlassung fuer mehr als sechs wochen erfolgt , oder
- die ueberlassung gewerblich erfolgt
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- die ueberlassung gewerblich erfolgt
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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Es geht hier eigentlich um einen einzigen Vormittag. Vielen Dank für die Antwort!
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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Steht eh in der ersten Antwort!Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Meine Frau hat wie man vermuten kann kein Waffenverbot, ich würds niemals jemand fremden oder wem den ich nich SEHR gut kenne borgen.
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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
§34 WaffG:Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.
(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
(5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist.
Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.
Und die "Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist" kann man im Zweifelsfall mit einem Anruf beim Besitzer oder schlimmstenfalls mit einer gemeinsamen Heimfahrt mit der Hee.
Wenn aber gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht, dann macht sich dieser strafbar und muss die Suppe auslöffeln.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
du kannst das nicht pruefen als privaterBell hat geschrieben: Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.
das unterliegt dem datenschutz
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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Jo, eh klar!gewo hat geschrieben:du kannst das nicht pruefen als privaterBell hat geschrieben: Da steht nix, dass ich als Überlasser prüfen muss, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.
das unterliegt dem datenschutz
Drum wärs auch a Schwachsinn, wenn im Gesetz stehen würde, dass man das machen muss.
Dann müsste man C/D ja auch über den Händler verkaufen, weil nur der das checken kann.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Bell hat geschrieben:Steht eh in der ersten Antwort!Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
Woher sollte man aber wissen, ob jemand ein Waffenverbot hat, wenn er das nicht selbst zugibt? Bei der eigenen Frau wird man es vielleicht wissen, ok.
Aber prinzipiell schliesst die Tatsache, dass man es nicht wissen kann, ein verborgen für mich jedenfalls aus.
Wie Auto verborgen? Sorry, aber nach dem "Vergleich" hab ich dich nicht mehr für Voll genommen.Bell hat geschrieben:Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.
Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Aardvark hat geschrieben:Wie Auto verborgen? Sorry, aber nach dem "Vergleich" hab ich dich nicht mehr für Voll genommen.Bell hat geschrieben:Is so, wie wenn du ihr dein Auto borgst.



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Re: Kategorie C Waffe verleihen?
Tja, der Vergleich triffts aber bei Kat. C, sofern beide über 18 sind, recht exakt...Aardvark hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Steht eh in der ersten Antwort!Aardvark hat geschrieben:Sehr interessante Aussagen. Wenn es also nur um einen Vormittag geht, dann darf man jemandem der ein Waffenverbot hat die Waffe nach dem was hier geschrieben wird, borgen.
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