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Definition Langwaffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Definition Langwaffe
Die Frage wie eine Langwaffe definiert wird interessiert mich schon lange, nur habe ich bis jetzt nichts darüber gefunden.
In der EU-Richtlinie werden zwar immer die Begriffe Kurz-Feuerwaffe und Lang-Feuerwaffen verwendet, aber wie eine Langwaffe definiert wird bzw. ab wann eine Waffe eine Langwaffe ist, wird nicht erwähnt.
Das ein AR15 und seine Clone zu den Langwaffen zählt leuchtet mir noch ein.
Wie sieht es aber mit folgenden Modellen aus (als Beispiel):
- BT TP9
- MP5 und seine Clone
- MP5k
- VZ61 Scorpion
Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?
Was ist mit den Schaftsystemen (Roni, Kpos etc.) gilt dies als "Umbau" oder schon Langwaffe?
Gibt es überhaupt eine Definition, oder macht da jeder was er für richtig hält?
Gruss SwissShot.
In der EU-Richtlinie werden zwar immer die Begriffe Kurz-Feuerwaffe und Lang-Feuerwaffen verwendet, aber wie eine Langwaffe definiert wird bzw. ab wann eine Waffe eine Langwaffe ist, wird nicht erwähnt.
Das ein AR15 und seine Clone zu den Langwaffen zählt leuchtet mir noch ein.
Wie sieht es aber mit folgenden Modellen aus (als Beispiel):
- BT TP9
- MP5 und seine Clone
- MP5k
- VZ61 Scorpion
Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?
Was ist mit den Schaftsystemen (Roni, Kpos etc.) gilt dies als "Umbau" oder schon Langwaffe?
Gibt es überhaupt eine Definition, oder macht da jeder was er für richtig hält?
Gruss SwissShot.
Definition Langwaffe
also das österreichische WaffG definiert FFW so:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
was länger ist gilt einfach als "schußwaffe".
und dann wird eben noch unterschieden zwischen gezogenem und glattem lauf und ob semiauto oder nicht.
aber kurz und lang kommt IMHO von germanien.
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§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
was länger ist gilt einfach als "schußwaffe".
und dann wird eben noch unterschieden zwischen gezogenem und glattem lauf und ob semiauto oder nicht.
aber kurz und lang kommt IMHO von germanien.
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Re: Definition Langwaffe
hi....
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1]
sagt zumindest wikipedia....https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe
da das ganze wiederum aus dem waffg-anlage 1 pipapo siehe oben entnommen wurde......phu, wird das die allgemein gültige definition sein.
g
willi
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1]
sagt zumindest wikipedia....https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe
da das ganze wiederum aus dem waffg-anlage 1 pipapo siehe oben entnommen wurde......phu, wird das die allgemein gültige definition sein.
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Definition Langwaffe
BT96 Austria ist als Pistole eingestuft worden.SwissShot hat geschrieben: Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?
Brügger & Thomet SPP Austria ist auch als Pistole eingestuft.
Die FFW bleibt auch im Roni oder Kpos eine FFW.SwissShot hat geschrieben: Was ist mit den Schaftsystemen (Roni, Kpos etc.) gilt dies als "Umbau" oder schon Langwaffe?
Definition Langwaffe
das ist aber eben das germanische waffenrecht!!panhandle hat geschrieben:hi....
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
– WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen[1]
sagt zumindest wikipedia....https://de.wikipedia.org/wiki/Langwaffe
da das ganze wiederum aus dem waffg-anlage 1 pipapo siehe oben entnommen wurde......phu, wird das die allgemein gültige definition sein.
g
willi
wenn in wikipedia nicht explizit ÖSTERREICH dabei steht, ist es so gut wie immer was über deutschland.
bei uns gibts das WaffG und dazu 2 durchführungsverordnungen.
und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.
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Re: Definition Langwaffe
hi...
ok.... da ja der te im zuge seiner fragestellung unter anderem sich auch auf die neue eu waffenrichtlinie bezog, hier noch eine definition die darin auch vorkommt......
.....................
Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), ...........
...................
auf seite 58 in diesem dokument ... http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/04/Waffen.pdf
g
willi
ok.... da ja der te im zuge seiner fragestellung unter anderem sich auch auf die neue eu waffenrichtlinie bezog, hier noch eine definition die darin auch vorkommt......
.....................
Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), ...........
...................
auf seite 58 in diesem dokument ... http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/04/Waffen.pdf
g
willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mi 31. Mai 2017, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Definition Langwaffe
ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kenneneXistenZ hat geschrieben:BT96 Austria ist als Pistole eingestuft worden.SwissShot hat geschrieben: Und viele weitere, gelten die als Kurzwaffen oder Langwaffen?
Brügger & Thomet SPP Austria ist auch als Pistole eingestuft
denn alle einstufungen die ich kenne lauten ausnahmslos auf die waffenkategorie
also A oder B oder C aber nie auf lang oder kurzwaffe
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Definition Langwaffe
Scheint wirklich (im Moment) eine nationale Angeleigenheit zu sein.
Wenigstens kein Problem mit dem Klappschaft, die ist ausgeklappt schon unter 60cm.
Wobei was bedeutet "ursprünglich"?
Gruss SwissShot.
Dann ist eine Skorpion ne Langwaffe, dieses kleine Dingpanhandle hat geschrieben:Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), ...........

Wenigstens kein Problem mit dem Klappschaft, die ist ausgeklappt schon unter 60cm.
Wobei was bedeutet "ursprünglich"?
Gruss SwissShot.
Re: Definition Langwaffe
Bei der SPP Austria schreibt Seidler:gewo hat geschrieben: ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kennen
Am besten dort mal nach genaueren Infos fragen.Rechtliche Einstufung als Pistole der Kategorie B http://www.seidler-waffen.at/neuwaffen.html
Die Info zur BT96 Austria hab ich von einem Forumuser gelesen, der eine hat.
Re: Definition Langwaffe
Steht eh weiter unten:eXistenZ hat geschrieben:Bei der SPP Austria schreibt Seidler:gewo hat geschrieben: ich wuerde halt echt gern mal die quelle dafuer kennenAm besten dort mal nach genaueren Infos fragen.Rechtliche Einstufung als Pistole der Kategorie B http://www.seidler-waffen.at/neuwaffen.html
Die Info zur BT96 Austria hab ich von einem Forumuser gelesen, der eine hat.
Abmessungen Länge: 303 mm (geschlossen) 523mm (ausgeklappter Schaft)
52,3cm ist kürzer als 60cm und somit FFW.
Re: Definition Langwaffe
Hier war das ... viewtopic.php?t=31667&start=20 ...
Scaar hat geschrieben:Vielleicht kommt er drauf weil Seidler die BT96 damals so gemeldet hat. Ob die Behörde das auch so sieht, ist eine andere Geschichte.edit: Seidler hat die BT96 und BT96k damals ohne Schaft verkauft. Könnte vielleicht die Bedingung gewesen sein, damit die Behörde die BT96 als Pistole einstuftBestätigung über die Meldung der Kategorie B genehmigungspflichtige Schußwaffen gemäß Waffengesetz 1996 §28 Abs. 3
Erwerber: ...
Überlasser: Firma Seidler KG
Schusswaffe Kat. B:
Art: Pistole
Kaliber: 9mmP
Marke: Brügger & Thomet
Type: BT-96
Waffennr.: .....
Datum: ....
Die Firma Seidler meldet Ihre Waffe bei der Behörde an. Bewahren Sie dieses Schreiben sorgfältig auf.
Re: Definition Langwaffe
Am deutschen Wesen wird die Welt genesen.....

Re: Definition Langwaffe
Deswegen klickt der findige User ja auch auf den Link zur Quelle dieser Angabe (z.B. Link zum RIS), und entscheidet dann ob er der Information glauben schenkt oder nicht.Bell hat geschrieben:und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Definition Langwaffe
Ja, schon, aber:Robiwan hat geschrieben:Deswegen klickt der findige User ja auch auf den Link zur Quelle dieser Angabe (z.B. Link zum RIS), und entscheidet dann ob er der Information glauben schenkt oder nicht.Bell hat geschrieben:und bitte, bitte, bitte: besonders bei rechtsfragen nicht wikipedia zitieren oder alles glauben, was dort steht.
da kann ja - wie hier auch, wie fast überall im internetz - jeder reinschreiben, was er will oder für richtig hält.
Bei dem Artikel ist natürlich auch ein Link.
Dieser führt auch zu "einem Waffengesetz".
Aber halt auf dejure.org und nicht zu unserem RIS.
Sollte jetzt ein durchaus findiger User auf eben diesen Link klicken, weil er sich die Quelle anschauen möchte, aber (aus was für einem Grund auch immer) das RIS nicht kennen, könnte er wiederum denken, es handelt sich um österreichisches Recht.
Mir persönlich ist eine ".gv.at" Adresse halt lieber als eine ".org", wenns um Rechtsfragen geht.
Und, wenn man eh auch die (vermeintlich richtige/passende) Quelle gefunden hat, kann man ja auch gleich diese zitieren und das nicht über Umwege machen.
Ausserdem: es gibt halt nicht nur findige User sondern auch unfindige.
Damit meine ich jetzt nicht die Ersteller der obigen Posts sondern welche, die dies oder jenes einfach lesen und glauben "weils im Internet steht"! [emoji6]
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Re: Definition Langwaffe
Grosinger/Siegert/Szymanski schreibt im "Das neue österreichische Waffenrecht" (4. Auflage) dazu:
Es kommt nicht auf die Länge des Laufes, sondern auf die Gesamtlänge der Waffe an. Beträgt die Gesamtlänge der Waffe mehr als 60 cm, so ist sie nicht als Faustfeuerwaffe, sondern als andere Schusswaffe anzusehen, auch wenn sie üblicherweise als "Pistole" oder "Revolver" bezeichnet wird. Umgekehrt gilt eine Schusswaffe mit einer Gesamtlänge von nicht mehr als 60cm auch dann als Faustfeuerwaffe, wenn ihr Lauf länger als 30cm ist und sie daher nach der Defintion der EU-RL nicht als "kurze Feuerwaffe" anzusehen ist. Die Defintion des § 3 ist ungeachtet dieser Abweichung dennoch richtlinienkonform, da sie strenger ist (vgl. Art. 3 der RL).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.