Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe

Gewehrscheinwerfer

Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.
LG, Hans
Mir warad grad fad, drum:Mr. Danger hat geschrieben:Damit Euch nicht fad wird:
Das kurze SIG 550 mit 277mm Lauflänge (SIG 552/553): In zusammengeklappten und verwendbaren Zustand; Länge von 501mm.
Faustfeuerwaffe?
Gewehrscheinwerfer?
Ich glaube trotzdem, Nein und Nein.
LG, Hans
halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Deshalb musste die BT96 (ohne Schaft) eingestuft werden und eine zB. Glock 17 nicht.Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),
Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!gewo hat geschrieben: die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen
nichts davon ist oeffentlich
das ist aber bei vielen rechtsmaterien sohasgunz hat geschrieben:Das ist genau das was mich so stört bei der ganzen Sache!gewo hat geschrieben: die rechtspraxis ist einfach eine andere
die tatsaechlichen hard facts findest du in den gutachten von sachverstaendigen, in den rechtsansichten der ministerien und in den einstufungen
nichts davon ist oeffentlich
Lg
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Wenn es auf diese Art ins Nationale Recht übernommen wird, wird es ziemlich doof.Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind),