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Signalpistole ... akuteller Stand?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
hi!
Danke für die Info!
Mfg
Danke für die Info!
Mfg
Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Floody hat geschrieben:Kal 4 führen ist z.B. ja auf Booten kein Problem, dafür sind sie ja da.
mitten in der City an einem Werktag würd ich mich nicht damit erwischen lassen wollen. Erstens eben wegen evtl. Pyrotechnik/Sprengmittel-Geschichten
Hab im Pyrotechnikgesetz auf die schnelle nichts gefunden was das bei sich tragen einschränken würde. Also Boot OK, City verboten.
Hab ich was überlesen?
rubylaser694 hat geschrieben:[Signalpistolen] Sollen aber "nur" Kat. C, und damit in Österreich Registrierungspflichtig, werden.
Das scheint sich mittlerweile auch erledigt zu haben.
Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
77mm hat geschrieben:Übrigens:Bei dem treffen wurden verschiedene leuchtpistolen um ca 70-100 verkauft,mun ca 4-5 euro pro stk.
Mfg
das ist der normale handelspreis, dazu muss man keinen sammeltreffen eintritt bezahlen

die CZ irgendwas um die 80,-
die H&K gut 100,-
und andere kenn ich eh ned
kaliber 4 muni 4,50/ stk
egal welche farbe
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Gute Munition kostet meistens mehr ... oftmals ist nur "Galaxy" verfügbar. Da gibt es Knallpatronen mit einem Kartonfutterlauf für Blitzknallpatronen kleineren Kalibers und so Scherze. Schussweite vielleicht 20 m ... taumelnd. Knall? lächerlich.
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
gewo hat geschrieben:kaliber 4 muni 4,50/ stk
egal welche farbe
Ich nehm bitte die pinken

Was hast da so für Farben? Hast die HK auch im Laden mal zum befummeln?
Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Leuchtpistole war früher ab 15 Jahren erhältlich. Mit dem Pyrotechnikgesetz 2010 sind sie frei ab 18 Jahren. Keine Waffe. Verwendung im Ortsgebiet, bei Menschenansammlungen, Kirchen, Altersheimen, Tierheimen usw. verboten. Mitführverbot bei Sportgroßveranstaltungen ausgenommen Teilnehmer.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Norander hat geschrieben:Leuchtpistole war früher ab 15 Jahren erhältlich. Mit dem Pyrotechnikgesetz 2010 sind sie frei ab 18 Jahren. Keine Waffe. Verwendung im Ortsgebiet, bei Menschenansammlungen, Kirchen, Altersheimen, Tierheimen usw. verboten. Mitführverbot bei Sportgroßveranstaltungen ausgenommen Teilnehmer.
bist du sicher dass die dem pyrotechnikgesetz unterliegen?
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Ja, Kategorie P1
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Norander hat geschrieben:Ja, Kategorie P1
hmmm
na soll mir recht sein ...
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einfuhrverbote-einfuhrbeschraenkungen/pyrotechnische-gegenstaende.html
Die Finanz ist zumindest auch meiner Meinung. Dass es keine Waffe sein kann ist klar, da der Zweck die Signalgebung ist. In Piefkistan ist's natürlich eine Schusswaffe
In Kroatien und Schweden könnte es auch Probleme geben.
Die Finanz ist zumindest auch meiner Meinung. Dass es keine Waffe sein kann ist klar, da der Zweck die Signalgebung ist. In Piefkistan ist's natürlich eine Schusswaffe

In Kroatien und Schweden könnte es auch Probleme geben.
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
das betrifft aber nur die Munition, oder?
"Signalstifte mit Munition"
"Munition von Leuchtpistolen"
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Fällt unter Berg- und Seenotsignalmittel.
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
also wie gesagt ... ich zweifle
was die finanz glaubt ist irrelevant
die sind mit ihren richtlinien oft genug am holzweg
die sind spezialisten fuer steuern und abgaben
aber nicht fuers waffenrecht ...
was die finanz glaubt ist irrelevant
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Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
Auszug §4
Pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthält, einschließlich Anzündmittel sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse).
Sonstige pyrotechnische Gegenstände sind alle pyrotechnischen Gegenstände, die keine Feuerwerkskörper und keine pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater sind.
Quelle RIS
Zu § 13:
Z 1: Von der Kategorie P1 werden zB Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher erfasst sein, die als geringgefährlich gelten.
Quelle: Parlament.gv.at
Conclusio: Eine Leuchtpistole ist ein sonstiger pyrotechnischer Gegenstand. Die Munition ist Klasse P1. Geladen wird daraus ein pyrotechnischer Gegenstand der Klasse P1.
Pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthält, einschließlich Anzündmittel sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse).
Sonstige pyrotechnische Gegenstände sind alle pyrotechnischen Gegenstände, die keine Feuerwerkskörper und keine pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater sind.
Quelle RIS
Zu § 13:
Z 1: Von der Kategorie P1 werden zB Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher erfasst sein, die als geringgefährlich gelten.
Quelle: Parlament.gv.at
Conclusio: Eine Leuchtpistole ist ein sonstiger pyrotechnischer Gegenstand. Die Munition ist Klasse P1. Geladen wird daraus ein pyrotechnischer Gegenstand der Klasse P1.
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George Washington
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Signalpistole ... akuteller Stand?
hier konnte man natürlich auch ganz leicht das Gegenteil ableiten, weil:
wenn das so wäre, dann würde wie bei <<Signalstifte mit Munition>>, der Wortlaut des Gesetzes deckungsgleich <<Leuchtpistolen mit Munition>> lauten, und nicht nur "Munition von Leuchtpistolen".
(Merke: das Gesetz überlegt jeden Wortlaut und Bestrich genau)
"Berg- und Seenotsignalmittel" gibt es ja auch noch unzählige andere ... unter anderem sogar Sirenen und Pfeifen.
Von ganzen Aufbau spricht das Pyrotechnikgesetz auch nur von Treib und Brandsätzen selbst, aber nicht von Geräten, die ungeladen keine pyrotechnische Wirkung hervorbringen.
Ausserdem ist mit der Aussage:
<<Pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthält, einschließlich Anzündmittel sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse)>>
die Definition des "Pyrotechnischen Gegenstandes" ja geschaffen
Da steht nichts von Rampen, Werfern oder Abschussgeräten, sondern rein die pyrotechnischen Sätze.
Die Aussage:
<<Sonstige pyrotechnische Gegenstände sind alle pyrotechnischen Gegenstände, die keine Feuerwerkskörper und keine pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater sind.>>
erweitert diese Definition nicht, sondern stellt nur eine Teilmenge der Pyrotechnischen Gegenstände dar ... da steht ja auch nicht "Alle Gegenstände", sondern "alle pyrotechnischen Gegenstände"
Conclusio: Eine Leuchtpistole ist Gegenstand. Die Munition ist Klasse P1. Geladen wird daraus ein Gegenstand der mit einem pyrotechnischer Gegenstand der Klasse P1 geladen ist.

wenn das so wäre, dann würde wie bei <<Signalstifte mit Munition>>, der Wortlaut des Gesetzes deckungsgleich <<Leuchtpistolen mit Munition>> lauten, und nicht nur "Munition von Leuchtpistolen".
(Merke: das Gesetz überlegt jeden Wortlaut und Bestrich genau)
"Berg- und Seenotsignalmittel" gibt es ja auch noch unzählige andere ... unter anderem sogar Sirenen und Pfeifen.
Von ganzen Aufbau spricht das Pyrotechnikgesetz auch nur von Treib und Brandsätzen selbst, aber nicht von Geräten, die ungeladen keine pyrotechnische Wirkung hervorbringen.
Ausserdem ist mit der Aussage:
<<Pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der einen oder mehrere pyrotechnische Sätze enthält, einschließlich Anzündmittel sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse)>>
die Definition des "Pyrotechnischen Gegenstandes" ja geschaffen
Da steht nichts von Rampen, Werfern oder Abschussgeräten, sondern rein die pyrotechnischen Sätze.
Die Aussage:
<<Sonstige pyrotechnische Gegenstände sind alle pyrotechnischen Gegenstände, die keine Feuerwerkskörper und keine pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater sind.>>
erweitert diese Definition nicht, sondern stellt nur eine Teilmenge der Pyrotechnischen Gegenstände dar ... da steht ja auch nicht "Alle Gegenstände", sondern "alle pyrotechnischen Gegenstände"
Conclusio: Eine Leuchtpistole ist Gegenstand. Die Munition ist Klasse P1. Geladen wird daraus ein Gegenstand der mit einem pyrotechnischer Gegenstand der Klasse P1 geladen ist.
