Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)Maddin hat geschrieben: Und das bedeutet jetzt was ?
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.
Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)Maddin hat geschrieben: Und das bedeutet jetzt was ?
Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?eXistenZ hat geschrieben:Ein >60cm Gewehr kann man sich, im Hinblick auf die EU Richtlinie, bedenkenlos kaufen (wenn man mit 10 Schuss Mag leben kann)Maddin hat geschrieben: Und das bedeutet jetzt was ?
Ein <60cm Gewehr würde ich mir jetzt nicht kaufen.
Praktisch ja. Das SIG550Austria bekommt man als <60cm-Variante.Maddin hat geschrieben: Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?
Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.Maddin hat geschrieben: Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.
Ich weiß jetzt den genauen Text der RL nicht, aber spricht die RL nicht von der Möglichkeit der Verkürzung ? Das würde ja bereits bestehende Waffen unter 60 cm gar nicht betreffen ? Naja alles Interpretation und Spekulation.eXistenZ hat geschrieben:Praktisch ja. Das SIG550Austria bekommt man als <60cm-Variante.Maddin hat geschrieben: Bei uns gibt es Gewehre (Langwaffen) unter 60 cm ?
Das derzeitige Waffengesetz gibt aber derzeit keine genaue Definition des Begriffs "Langwaffe" her.
Die EU-Richtlinie bezeichnet als Lang-Feuerwaffen eine Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffe vorgesehen ist.
Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.Maddin hat geschrieben: Gibt aber momentan sowieso nur Spekulationen wie das kommende Waffengesetz aussieht und welche Außnahmen (nicht) drin stehen.
Das trifft auf die erwähnte SIGAustria zu ... Kat. A Nr. 8halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
Dann bleibt abzuwarten wie sich das mit dem österreichischen Waffengesetz vereinbaren lässt.eXistenZ hat geschrieben:Das trifft auf die erwähnte SIGAustria zu ... Kat. A Nr. 8halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andereeXistenZ hat geschrieben: Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
Ich hab in der EU-RL nichts davon gelesen das für Kat. A Nr. 8 (ab 13.06.2017 eingetragen), Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.gewo hat geschrieben:dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andereeXistenZ hat geschrieben: Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA
ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem
aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen
wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...
Aber ohne Buffertube ist das Teil ja nicht zu verwenden. Wenn sich der österreichische Gesetzgeber treu bleibt, zählt als Gesamtlänge, die der verwendungsfähigen Waffe.eXistenZ hat geschrieben:Ich hab in der EU-RL nichts davon gelesen das für Kat. A Nr. 8 (ab 13.06.2017 eingetragen), Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.gewo hat geschrieben:dann hast du aber eine andere herangehensweise wie offenbar viel andereeXistenZ hat geschrieben: Ja. Es steht jedem frei sein Geld zu investieren wie er will. Ich würde vor einer Investition in ein <60 cm Gewehr abraten, bis fest steht was im Ö-Waffengesetz dann tatsächlich drinnen steht.
wir haben - so wie vermutlich viele anderen haendler - dzt vorwiegend nachfrage nach kurzen und sehr kurzen HA
ganz oben auf der liste dzt die 7,5 bis 10,5" AR varianten ..
vor allem als wechselsystem
aus meiner sicht auch logisch
ist so wie bei den glock 33iger magazinen
wennst die bei der inkrafttretung ned hast dann kriegst sie nie mehr ...
10,5" fällt nicht unter Ka.t A Nr. 8
Wie sieht es bei der 7.5" mit der Gesamtlänge ohne Schaft aus ... unter 60 cm oder?
Buffertube braucht man zur Funktionsfähigkeit und zählt auch gem. EU-RL zur Gesamtlänge.BlackAce hat geschrieben: Aber ohne Buffertube ist das Teil ja nicht zu verwenden. Wenn sich der österreichische Gesetzgeber treu bleibt, zählt als Gesamtlänge, die der verwendungsfähigen Waffe.