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WBK Dauer
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK Dauer
Erledigt,danke.
Gruß
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Re: WBK Dauer
Graz:
T = Geburtstag
T - 4 Monate: Psychodoc und Waffenführerschein.
T - 2 Monate: Antrag mit allen benötigten Unterlagen gestellt.
T + 1: Ausstellungsdatum auf der WBK.
T + 10: Anruf von der BH und die WBK gleich abgeholt.
Als EWR/EU-Bürger benötigte ich außerdem einen übersetzten Auszug aus der Strafregisterkartei meines Staates.
Obwohl in AT geboren und permanent hier wohnhaft/gemeldet.
T = Geburtstag
T - 4 Monate: Psychodoc und Waffenführerschein.
T - 2 Monate: Antrag mit allen benötigten Unterlagen gestellt.
T + 1: Ausstellungsdatum auf der WBK.
T + 10: Anruf von der BH und die WBK gleich abgeholt.
Als EWR/EU-Bürger benötigte ich außerdem einen übersetzten Auszug aus der Strafregisterkartei meines Staates.
Obwohl in AT geboren und permanent hier wohnhaft/gemeldet.
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- .223 Rem
- Beiträge: 151
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: WBK Dauer
Juncker hat geschrieben:Als EWR/EU-Bürger benötigte ich außerdem einen übersetzten Auszug aus der Strafregisterkartei meines Staates.
Obwohl in AT geboren und permanent hier wohnhaft/gemeldet.
Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft bzw. einen zweiten Pass? Dann wäre es zwar nachvollziehbar, aber eigentlich nicht notwendig, solange du den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Antragstellung gezeigt hast.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1550
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: WBK Dauer
masterman04 hat geschrieben:...
Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft ....
Des is aber jetzt eine Fangfrage.
Re: WBK Dauer
Kapselpracker hat geschrieben:masterman04 hat geschrieben:...
Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft ....
Des is aber jetzt eine Fangfrage.
Es gibt auch legale Doppelstaatsbürger
Re: WBK Dauer
masterman04 hat geschrieben:Hast du eine Doppelstaatsbürgerschaft bzw. einen zweiten Pass? Dann wäre es zwar nachvollziehbar, aber eigentlich nicht notwendig, solange du den österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Antragstellung gezeigt hast.
Nein, ich habe leider nur eine Staatsbürgerschaft. Abstammungsprinzip, beide Eltern sind aus Kroatien.
Ich habe mir schon überlegt ob ich die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben möchte (durch Rechstanspruch), solange ich noch Student bin und das Einkommen gegen 0 konvergiert
Die Kosten wachsen mit höherem Einkommen, sind aber auch bei keinem Einkommen bereits im unteren dreistelligen Bereich wenn ich mich nicht täusche.
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- .223 Rem
- Beiträge: 151
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: WBK Dauer
Ich habe nur angenommen, da du sagtest, dass du in Österreich geboren wurdest, eventuell auch den Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft hattest. Aber wenn du eine andere, als die österreichische Staatsbürgerschaft hast, ist das mit dem Strafregisterauszug legitim.
Re: WBK Dauer
Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: WBK Dauer
Jo_Kux hat geschrieben:Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.
NO!
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK Dauer
Jo_Kux hat geschrieben:Ich dachte immer, wer in Ö geboren ist, ist automatisch österreichischer Staatsbürger.
Nope.
Da stehts drin. § 6
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True
Re: WBK Dauer
Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier. Dürfte so eine Ermessenssache sein, denn soweit ich weiß, braucht man die aus dem Ausland nur wenn man 1.) mindestens 6 Monate im Ausland war und 2.) der Aufenthalt im Ausland im strafmündigem Alter war.
So wurde es mir bei allen Behörden hier erklärt.
Und ja, beantrage die Staatsbürgerschaft lieber gleich denn ich stecke gerade drinnen und mit meinem Einkommen haben sich die Kosten von den fixen Gebühren in NÖ (ca €980) auf über €2000 verdoppelt. Nicht vergessen das die Abgabe der alten Staatsbürgerschaft (zwingend erforderlich vor Verleihung derÖ-Staatsbürgerschaft), je nach Land, mehrere hundert € kosten kann, und auch bis zu 12 Monate dauern kann. Oh, und dann noch das Übersetzen diverser Dokumente, Auszüge etc. Je eher du es erledigen kannst, umso besser! Ich hab das viel zu lange anstehn lassen und es frustet jetzt etwas, denn die Warterei.....und ich meine nicht die Ö Behörden, da habe ich schon die Zusicherung der Verleihung nach wenigen Wochen erhalten, nein, ich meine, in meinem Fall, Ungarn.....na egal, wird schon werden.....es frustet halt doppelt wenn man einen Jobwechsel anstrebt und nicht kann....aber das ist allein meine Schuld und mein Problem.
LG
So wurde es mir bei allen Behörden hier erklärt.
Und ja, beantrage die Staatsbürgerschaft lieber gleich denn ich stecke gerade drinnen und mit meinem Einkommen haben sich die Kosten von den fixen Gebühren in NÖ (ca €980) auf über €2000 verdoppelt. Nicht vergessen das die Abgabe der alten Staatsbürgerschaft (zwingend erforderlich vor Verleihung derÖ-Staatsbürgerschaft), je nach Land, mehrere hundert € kosten kann, und auch bis zu 12 Monate dauern kann. Oh, und dann noch das Übersetzen diverser Dokumente, Auszüge etc. Je eher du es erledigen kannst, umso besser! Ich hab das viel zu lange anstehn lassen und es frustet jetzt etwas, denn die Warterei.....und ich meine nicht die Ö Behörden, da habe ich schon die Zusicherung der Verleihung nach wenigen Wochen erhalten, nein, ich meine, in meinem Fall, Ungarn.....na egal, wird schon werden.....es frustet halt doppelt wenn man einen Jobwechsel anstrebt und nicht kann....aber das ist allein meine Schuld und mein Problem.
LG
"Siegen wird der, der weiß, wann er kämpfen muss und wann nicht."
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Re: WBK Dauer
Armata hat geschrieben:Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier. Dürfte so eine Ermessenssache sein, denn soweit ich weiß, braucht man die aus dem Ausland nur wenn man 1.) mindestens 6 Monate im Ausland war und 2.) der Aufenthalt im Ausland im strafmündigem Alter war.
Ich kenne auch einen Fall eines Bekannten wo es nicht notwendig war einen Strafregisterauszug mitzubringen, glaube aber dass die Behörden den Auszug vermutlich bei vielen EU Ländern auch schon vollelektronisch besorgen können. In dem Fall hat der Sachbearbeiter kurz Rücksprache beim Kollegen gehalten ob das EU-Land bei Ihnen "im System" ist und hat nach positiver Antwort dann kurz auf dem Computer rumgetippt und es war erledigt.
Vermutlich wurde das hier benutzt: ECRIS, European Criminal Records Information System (Wikipedia)
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Re: WBK Dauer
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: WBK Dauer
Burgenlandy hat geschrieben:Zubehör auf Karte vermerkt - Wechselsystem kommt
Super!
Zubehöreintrag gleich beim Erstantrag?
Das nenn ich Service!
Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?
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Re: WBK Dauer
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
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