Coolhand1980 hat geschrieben:Vor Gericht, und dann vor die Disziplinarkommission...dort setzt es dann individuelle Schmerzen...
kaum
weil das gibts im verwaltungsrecht nicht
und amtshaftung geht nur dann wenn ein vorsatz nachgewiesen werden kann
wenn zb ein beamter eine entscheidung zu treffen hatte, fuer die er fachlich nicht geeignet/ qualifiziert ist, dann kann fuer die folgen dieser falschen entscheidung (oder nicht-entscheidung) niemand haftbar gemacht werden
glaubs mir
ich weiss das
die erkenntnis hat mir rund 130.000,- gekostet .....