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Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Es geht ausschliesslich um den Verstoss gegen Justizstrafrecht, das ist idR ziemlich offensichtlich. Sonst wäre die zwangsweise Prüfung der Weisung durch einen einfachen Bediensteten auch nicht möglich, was bei uns ebenso der Fall ist.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Und gegen welche STRAFGESETZLICHE Vorschriften ist hier genau verstoßen worden?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
BigBen hat geschrieben:Und gegen welche STRAFGESETZLICHE Vorschriften ist hier genau verstoßen worden?
kein plan
aber mit einer zivilrechtlichen schadensersatzklage gegen die einschreitenden beamten bekommst du wind in die sache
denn so wird der ablauf klar und werden die unterlagen vorgelegt die tatsaechlich dabei im umlauf waren
so ne zivilklage ist auch eine sache von wenigen monaten dann ist sie durch
von "oben runter" geklagt machen die involvierten einfach die mauer dicht und aus isses
die massnahmenbeschwerde ist zwar wichtig und richtig, ich glaub aber nicht dass sie substanzielle erkenntnisse bringt
bei einer zivilklage muessen sie aber die hosen runterlassen
dem zivilrichter ist das egal wer wo wie was
der braucht nachweise, dokumente, belege ect
und DER kriegt sie auch
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
@gewo
Ich stimme Deinem obigen Beitrag voll zu, aber ein Punkt ist sicher nicht korrekt: so ein Zivilverfahren kann Jahre dauern. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ):
Ich stimme Deinem obigen Beitrag voll zu, aber ein Punkt ist sicher nicht korrekt: so ein Zivilverfahren kann Jahre dauern. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ):
Grüße
susi
susi
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
susi hat geschrieben:@gewo
Ich stimme Deinem obigen Beitrag voll zu, aber ein Punkt ist sicher nicht korrekt: so ein Zivilverfahren kann Jahre dauern. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ):
der instanzenzug dauert, logisch
aber ich hab auch immer einiges an zivilverfahren am laufen
bis zur ersten verhandlung sind es nie mehr wie 3 bis 4 monate
und wennst es gscheit anfangs traegt der richter dem beklagten bereits in der ersten tagsatzung auf, die dokumente innerhalb frist vorzulegen
und dann liegen sie mal am tisch
wer hat angeordnet
was wurde angeordnet usw
den zwei zoellnern passiert am ende eh nix
das ist ja auch ned das ziel
und die kohle fuer die zivilklage is futsch am ende
aber du hast am ende des verfahrens dann meist einen klaren politischen verantwortlichen
den bekommst du mit der klage "oben rum" ned
weil du kein druckmittel hast
womoeglich laeufts am ende sogar auf "datenschutz" raus oder sonstwas wer das angeordnet hat ... oder dienstgeheimniss oder was auch immer
dem zivilrichter ist das aber blunz normal
der sagt: aussagen, vorlegen oder beugehaft, basta
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
gewo hat geschrieben:susi hat geschrieben:@gewo
Ich stimme Deinem obigen Beitrag voll zu, aber ein Punkt ist sicher nicht korrekt: so ein Zivilverfahren kann Jahre dauern. Ich spreche da aus eigener Erfahrung ):
der instanzenzug dauert, logisch
aber ich hab auch immer einiges an zivilverfahren am laufen
bis zur ersten verhandlung sind es nie mehr wie 3 bis 4 monate
und wennst es gscheit anfangs traegt der richter dem beklagten bereits in der ersten tagsatzung auf, die dokumente innerhalb frist vorzulegen
und dann liegen sie mal am tisch
wer hat angeordnet
was wurde angeordnet usw
den zwei zoellnern passiert am ende eh nix
das ist ja auch ned das ziel
und die kohle fuer die zivilklage is futsch am ende
aber du hast am ende des verfahrens dann meist einen klaren politischen verantwortlichen
den bekommst du mit der klage "oben rum" ned
weil du kein druckmittel hast
womoeglich laeufts am ende sogar auf "datenschutz" raus oder sonstwas wer das angeordnet hat ... oder dienstgeheimniss oder was auch immer
dem zivilrichter ist das aber blunz normal
der sagt: aussagen, vorlegen oder beugehaft, basta
Sorry, das stimmt einfach vorne und hinten nicht.
Du kannst einen Organwalter (= Zöllner), der in Vollziehung der Gesetze handelt, nicht persönlich zivilrechtlich klagen. Du kannst nur den Rechtsträger (= in diesem Fall wohl der Bund) klagen, sofern du einen Vermögensschaden erlitten hast. Das nennt sich Amtshaftung und ist im gleichnamigen Gesetz geregelt.
Und im Zivilprozess gibt es auch keine Beugemittel, sondern schlicht Beweislasten. Wenn du jene Tatsachen, für die du beweispflichtig bist, nicht belegen kannst (durch Zeugenaussagen, Urkunden etc.) verlierst du einfach das Verfahren. Also keine Beugehaft ...
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Martin P hat geschrieben:Sorry, das stimmt einfach vorne und hinten nicht.
Du kannst einen Organwalter (= Zöllner), der in Vollziehung der Gesetze handelt, nicht persönlich zivilrechtlich klagen. ...
das ist ja der sinn daran
ich gehe von schuldhaften verhalten aus weil ich davon ausgehe dass die massnahme eben NICHT der vollziehung von gesetzen gegolten hat
die beweispflicht die mich dabei trifft kann ich gut erfuellen da es ja eben gesetze gab welche die ausreise regelten und welche ich erfuellt habe
er muss daraufhin nachweisen dass er in vollziehung der gesetze gehandelt hat
und um genau diesen nachweis geht es ... den will ich ja haben ....
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
gewo hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Sorry, das stimmt einfach vorne und hinten nicht.
Du kannst einen Organwalter (= Zöllner), der in Vollziehung der Gesetze handelt, nicht persönlich zivilrechtlich klagen. ...
das ist ja der sinn daran
ich gehe von schuldhaften verhalten aus weil ich davon ausgehe dass die massnahme eben NICHT der vollziehung von gesetzen gegolten hat
die beweispflicht die mich dabei trifft kann ich gut erfuellen da es ja eben gesetze gab welche die ausreise regelten und welche ich erfuellt habe
er muss daraufhin nachweisen dass er in vollziehung der gesetze gehandelt hat
und um genau diesen nachweis geht es ... den will ich ja haben ....
Ja aber nur weil du von einem schuldhaften Verhalten augehst, wird nicht auf einmal eine Beweislastumkehr gelten, oder? Der Zöllner muss garnix nachweisen, du musst nachweisen dass er ungesetzlich gehandelt hat...viel Spass damit bei einem weisungsgebundenen Beamten.
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
BigBen hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Martin P hat geschrieben:Sorry, das stimmt einfach vorne und hinten nicht.
Du kannst einen Organwalter (= Zöllner), der in Vollziehung der Gesetze handelt, nicht persönlich zivilrechtlich klagen. ...
das ist ja der sinn daran
ich gehe von schuldhaften verhalten aus weil ich davon ausgehe dass die massnahme eben NICHT der vollziehung von gesetzen gegolten hat
die beweispflicht die mich dabei trifft kann ich gut erfuellen da es ja eben gesetze gab welche die ausreise regelten und welche ich erfuellt habe
er muss daraufhin nachweisen dass er in vollziehung der gesetze gehandelt hat
und um genau diesen nachweis geht es ... den will ich ja haben ....
Ja aber nur weil du von einem schuldhaften Verhalten augehst, wird nicht auf einmal eine Beweislastumkehr gelten, oder? Der Zöllner muss garnix nachweisen, du musst nachweisen dass er ungesetzlich gehandelt hat...viel Spass damit bei einem weisungsgebundenen Beamten.
die beweislast liegt beim klaeger, logisch
aber bei DER sachlage ... alle gesetze und bestimmungen die zu finden sind gehen ausdruecklich darauf ein dass genau DIESE reisen vom embargo nicht betroffen sind.
ausdruecklich nicht.
ein rechtsgutachten von einem gerichtlich beeideten sachverstaendigen machen lassen dass kein gesetz die ausreise untersagt haette und die beweislast liegt schon bei den beklagten.
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susi
Ich hatte ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt (Unterlassungsklage), wo ich einen Beamten einer Bezirkshauptmannschaft (kein Polizist) vor Gericht zu einer Aussage bringen wollte. Der Vorgesetzte hat erstmal den Beamten von seiner Schweigepflicht entbinden müssen. Wenn das nicht geschehen wäre, wäre keine Aussage des Beamten gemacht worden. Bei seiner Aussage hat er immer wieder darauf hingewiesen, daß diese Frage nicht ihn betreffen würde, sondern eine andere Abteilung. Oder er konnte sich nicht mehr erinnern etc.
Das heißt: diese Beamtenaussage vor Gericht war für mich ziemlich nutzlos, weil ein Beamter sicher nicht gegen seinen Dienstgeber aussagen wird.
Ich habe dann zwar gewonnen, aber es hat mich drei (!) Jahre Nerven + einiges an Geld gekostet. Weil Deine Kosten bekommst Du niemals wieder rein, auch wenn Du gewinnst. So ein Zivilverfahren (schon gar wenn "Beamte" involviert sind) würde ich daher nur mehr in größter Not anstrengen.
Vielleicht gibt es für den Fall der verhinderten Ausreise des Nationalteams jemanden, der gute Nerven hat.
Das heißt: diese Beamtenaussage vor Gericht war für mich ziemlich nutzlos, weil ein Beamter sicher nicht gegen seinen Dienstgeber aussagen wird.
Ich habe dann zwar gewonnen, aber es hat mich drei (!) Jahre Nerven + einiges an Geld gekostet. Weil Deine Kosten bekommst Du niemals wieder rein, auch wenn Du gewinnst. So ein Zivilverfahren (schon gar wenn "Beamte" involviert sind) würde ich daher nur mehr in größter Not anstrengen.
Vielleicht gibt es für den Fall der verhinderten Ausreise des Nationalteams jemanden, der gute Nerven hat.
Grüße
susi
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- Howard-Wolowitz
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- Registriert: Fr 20. Mär 2015, 19:00
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Ich bin nur gespannt ob das Österreichische Polizei Team mit ihren Waffen ausreisen darf nach Russland.
http://oepolsv.at/2017/06/unser-team-in-kasan/
http://oepolsv.at/2017/06/unser-team-in-kasan/
Love is not a sprint, it's a marathon, a relentless pursuit that only ends when she falls into your arms- or hits you with the pepper spray.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
naja
es gibt gleiche und gleicherei
sehr spannend
9mm 9mm 9mm
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
sorry gleichere
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
acme0905 hat geschrieben:naja
es gibt gleiche und gleicherei
sehr spannend
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Tu mir bitte einen Gefallen und leg nicht solche Elfmeter auf

Es tut körperlich weh und bedarf einer unglaublichen Selbstbeherrschung so einen nicht zu verwandeln

Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
fritzthemoose hat geschrieben:acme0905 hat geschrieben:naja
es gibt gleiche und gleicherei
sehr spannend
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Tu mir bitte einen Gefallen und leg nicht solche Elfmeter auf![]()
Es tut körperlich weh und bedarf einer unglaublichen Selbstbeherrschung so einen nicht zu verwandeln
"versteh des problem ned"
ich vermute die polizei wird vielleicht anders behandelt
und?
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