Bell hat geschrieben:Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?
Sorry, falls ich der einzige hier bin, der es nicht weiß, aber was ist eine 3in1 Glock?
Bell hat geschrieben:Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?
Bourne hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?
Sorry, falls ich der einzige hier bin, der es nicht weiß, aber was ist eine 3in1 Glock?
Bourne hat geschrieben:Bell hat geschrieben:Hast dir schon die 3in1 Glock geordert?
Sorry, falls ich der einzige hier bin, der es nicht weiß, aber was ist eine 3in1 Glock?
Armata hat geschrieben:Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier.
Sanity hat geschrieben:Armata hat geschrieben:Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier.
Vermutlich aufgrund der Strafverfolgungsverjährung (§§ 78 - 78c StGB).
Selbst bei angedrohten Freiheitsstrafen über 10 Jahren beträgt die Verjährungsfrist nur 20 Jahre. Ausser bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, da beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Wenn Du seit 1992 in Ö lebst, ohne längerfristige Aufenthalte im Ausland, dann sind das ja schon mehr als 25 Jahre.
Also vorrausgesetzt Du hast die WBK noch nicht lange, dann macht das schon Sinn.
Sanity hat geschrieben:Armata hat geschrieben:Interessant! Bin auch EU Bürger mit ständigem Wohnsitz seit 1992 in Österreich und brauchte keinen Strafregisterauszug aus Ungarn für die WBK hier.
Vermutlich aufgrund der Strafverfolgungsverjährung (§§ 78 - 78c StGB).
Selbst bei angedrohten Freiheitsstrafen über 10 Jahren beträgt die Verjährungsfrist nur 20 Jahre. Ausser bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe, da beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Wenn Du seit 1992 in Ö lebst, ohne längerfristige Aufenthalte im Ausland, dann sind das ja schon mehr als 25 Jahre.
Also vorrausgesetzt Du hast die WBK noch nicht lange, dann macht das schon Sinn.
Maddin hat geschrieben:
Auf welches StGB beziehst Du dich ?
Sanity hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:
Auf welches StGB beziehst Du dich ?
Sorry, ich Esel. Das war deutsches Recht, nicht österreichisches.
Mein Fehler. Alles wieder zurück.
Obwohls im österr. Recht ähnlich ist. Die Fristen sind halt ein bissl anders, ich kanns raussuchen falls ihr wollt.
Maddin hat geschrieben: Wobei ich jetzt ehrlich gesagt nicht weiß ob die Behörde bei der Ausstellung der WBK auch auf Verwaltungsstrafrecht abstellt
Sanity hat geschrieben:Also ab wann eine derartige Verwaltungsübertretung getilgt ist ?
Sanity hat geschrieben:Maddin hat geschrieben: Wobei ich jetzt ehrlich gesagt nicht weiß ob die Behörde bei der Ausstellung der WBK auch auf Verwaltungsstrafrecht abstellt
Also laut §8 spielen Verwaltungsübertretungen schon auch eine Rolle, und zwar dann, wenn diese schwerwiegend waren (liegt dann wohl im Ermessen der Behörde) und gleichzeitig unter Alkoholeinfluss stattgefunden hat.
Wegen der anderen Sachen müsste ich recherchieren, bin aber kein gelernter Jurist.
***edit** - aber Dein Posting bezog sich auf die Tilgung, oder ? Also ab wann eine derartige Verwaltungsübertretung getilgt ist ?