gewo hat geschrieben:die EB5 war bisher die einzige chance hier rauszukommen
die investmentschwelle gilt noch dazu pro person
da gibt es keinen "familiennachzug"
entweder sowohl du als auch deine frau investieren je ( bisher) 500.000 oder nur einer von euch beiden darf bleiben ....
2x500.000 ist schon recht viel
aber 2x1.350.000 ist nochmal ne ganz andere liga ....

Ich glaub Ehefrau und Kinder unter 21 Jahren kann man bei EB5 schon mitnehmen.
Alternativ zum EB5 gibt's noch das E-2 Investoren-Visa.
Weit weniger Investment nötig, aber dafür muss man ein akzeptables Einkommen ohne passives Einkommen durch ein Unternehmen vorweisen. Aufenthaltsgenehmigung ist an diesem Unternehmen gebunden und muss alle 5 Jahre verlängert werden.
Wie hoch akzeptabel dann im konkreten Fall tatsächlich ist, ist halt fraglich. Sicherlich deutlich mehr als das durchschnittliche Einkommen im betreffenden Bundesstaat, aber wie deutlich das sein muss ... keine Ahnung.