sauersigi hat geschrieben:LTE hat geschrieben:Druckfehler hin, Druckfehler her, sind den nicht auch solche Preise bindend?
Daran kann man den Verkäufer nur festmachen wenn er zusätzlich vergessen hat den Satz: Irrtümer und Druckfehler vorbehalten, mitzudrucken....
und bei wem wollts den Preis dann eintreiben ?
bei der RUAG ?
die ham nämlich nix von Steyr Mannlicher
sondern der Dschulnigg