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von Balistix » Mi 2. Aug 2017, 12:19
Das Inserat halte ich, so wie die im Supermarkt aufgelegte Ware für ein "Angebot zur Offertstellung", also zur Einladung an Interessierte, ein Kaufangebot zu machen. Wenn dann einer schreibt "Ich kauf dir die Waffe ab, treffen wir uns am Donnerstag um 19:00 bei dir zuhause." (Angebot) und der Verkäufer antwortet "Ok." (Annahme), ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Im Falle des Nichterscheinens befindet sich der Käufer im Annahmeverzug (auch Gläubigerverzug, §1419 ABGB), sofern der Verkäufer "ordnungsgemäß angeboten hat", also mit der vereinbarten Ware sich zur vereinbarten Zeit an den vereinbarten Ort begeben hat. In Konsequenz trägt bis zur tatsächlichen Übergabe der Käufer die Gefahr des zufälligen Sachuntergangs, wenn also die Waffe zerstört wird, schuldet er immer noch den Kaufpreis.
So viel zum Rechtlichen. In der Praxis nimmt niemand die Mühe auf sich, den Käufer an diesen Vertrag zu halten und das gegebenenfalls einklagen zu müssen. Es ist zielführender, die Waffe an einen anderen zu verkaufen. Rechtlich gesehen, begibt sich der Verkäufer damit allerdings auf sehr dünnes Eis, weil ihm kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zusteht. In der Praxis des Gebrauchtwaffenhandels wird das wiederum bei weitem nicht so heiß gegessen, wie man sieht.
Wenn die Erklärungen von Käufer/Verkäufer nicht so konkret ausfallen, wie oben beschrieben, also etwa "Reservier mir die Waffe bis Donnerstag, ich komm sie mir um 19:00 anschauen" und "Ok.", oder "I nehm's fix, ich komm Do 19:00" und "Du kannst sie dir mal unverbindlich anschauen kommen, und dann reden wir.", dann liegt meines Erachtens kein Kaufvertrag vor, da der Käufer/Verkäufer sein (Ver)Kaufsinteresse noch nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht hat. Ich vermute, dass das in der Regel auch so laufen wird.
Ein Wort noch zum Eigentumsübergang: anders als das deutsche Recht kennt die österreichische Rechtsordnung keine "dingliche Einigung", sodass zum Eigentumsübergang neben Berechtigung des Vormannes (= Eigentum des Verkäufers; niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat) und Kaufvertrag (Titel) auch noch eine tatsächliche Übergabe (Modus; davon gibt es verschiedene Formen) stattfinden muss.
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.