Armata hat geschrieben:Ist das die subjektive Wahrnehmung oder das Messen mit zweierlei Maß?
Weder noch. Die Diskussion mit manchen Zeitgenossen hier bringt allerdings teilweise recht wenig, daher spar ichs mir mal. Alles andere steht hier eh schon.
Armata hat geschrieben:Ist das die subjektive Wahrnehmung oder das Messen mit zweierlei Maß?
Balistix hat geschrieben:Das sei dir auch zugestanden, aber das was du zu "zweierlei Maß" schreibst, passt nicht dazu. Herr Schwaiger erzählt seine Meinung zum Zugang zu Waffenbesitz und du stellst das auf eine Stufe mit der organisierten Geschäftsschädigung, die dann folgte - das erste ist freie Meinungsäußerung, das zweite nicht.
Balistix hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:Was stört dich am jetzigen System?
Der Psychotest ist nicht aussagekräftig, diese Meinung teilt hier wohl auch die Mehrheit.
Balistix hat geschrieben:Was anderes wäre es, wenn du sagen würdest, du fändest es Blödsinn, was Herr Schwaiger verzapft. Aber die Aufrufe, dort nicht zu kaufen und sein Geschäft negativ zu bewerten, sind keine freie Meinungsäußerung mehr.
lasermannen hat geschrieben:Da geht's eh schon rund... rechtfertigungen finden sich dort auch schon von besagten Herrn, "falsch interpretiert, missverstanden und alles anders gemeint und die Leute haben sich ja sowieso nur die Überschrift durchgelesen vom artikel" das sind die kernaussagen.
Balistix hat geschrieben:@trenck: 111, 152 StGB
Balistix hat geschrieben:@trenck: 111, 152 StGB
§111 Abs3: Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
§152 Abs1: Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.