the_law hat geschrieben:erfahrungsgemäß ist rückgabe-rüchnahme von einwandfreier ware wirklich nur auf kolanz des händlers möglich, wobei sich selten einer dagegen ausspricht-stichwort kundenbindung .
Ob der Händler wirklich an Kundenbindung denken wird?
Bei jemand, der seine Waffe ein paar Tage nach Kauf wieder zurück bringt, weil die Cheffin es ihm verboten hat?
rhodium hat geschrieben:Ich hätte das Donnerwetter gerne live gesehen ... ich denke sowas droht ohne vorheriges Besprechen vielen Ehemännern, auch mir.
Hab meiner gesagt, dass ich mir (drei Monate nach der ersten) eine zweite Pistole kaufen will.
"Geh bitte, wos brauchstn no ane, wennst eh scho ane hast?"
Dann waren wir gemeinsam im Gschäft und ham uns den geplanten Neuankauf angeschaut.
"Ja, die is wirklich schön, die kauf dir!"
Also: wenns euch Waffen kaufen wollts, suchts euch welche aus, die auch optisch was her machen... dann stimmt das Frauchen eher zu!