Yukon hat geschrieben:gewo hat geschrieben:hast du an deinen haendler einen auftrag zur eintragung deines kaufes ins ZWR erteilt?
dann ist er verpflichtet, logisch
ansonsten nicht
er ist der verkaeufer.
der kaeufer ist bei kat C und D zum eintrag verpflichtet
Ja, den Auftrag hat er bekommen, er hat mir auch bereits zweimal telefonisch erklärt, dass er die Meldung gemacht hat, allerding fehlt mir eben die Bestätigung.
hmmm
du musst innerhalb von sechs wochen ab kauf die ZWR registrierungsbestaetigung in der hand haben
es ist halt grad urlaubszeit
wir schaffen die meldungen meist innerhalb von einer oder zwei wochen
aber wir haben auch ein paar nachzuegler dzt bei den meldungen
sommer halt
gehts um meldungen von uns?
dann schau ich mirs schnell an ...