naja, wenn man einen wunderschönen perserkater hat, der offensichtlich IM haus gehalten wird und dessen pfoten noch nie gras oder erde berührt haben, wird man sich schwer tun mit der argumentation.
hat man aber eine "normale" haus- und hofkatze, die immer wieder schrammen hat, weil sie mit einem marder ein tänzchen gewagt hat, klingts eher plausibel. wobei man dann vermutlich die eigene katze aus der falle befreien muss, bevor der marder gefangen werden kann.
also am besten find ich immer noch, man plaudert mal mit dem jägersmann.
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Fuchs vertreiben
Re: Fuchs vertreiben
Zumindest in der Steiermark nichtBigBen hat geschrieben:Die Frage die sich mir da stellt ist ob z.B. Hauskatzen etc. auch zu den Kleinhaustieren zählen oder nicht?1hari hat geschrieben:Das hab ich mit "Kleintierzucht" nicht 100% korrekt wiedergegeben, der genaue Wortlaut:hari hat geschrieben:Die Ausnahme bezieht sich aber nur auf den Schutz der Kleintierzucht, davon hat der TE nichts geschrieben. Und auch wenn die Jagd wegen Einfriedung ruht gilt P. 1.Der Gesetzgeber erlaubt damit den Schutz einer Hühnerzucht, des Kaninchenstalls, etc. Im Gegensatz zu NÖ sogar mit Schusswaffe. Nur wegen Losung auf der Terrasse würde ich es mir also besser verkneifen..(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.
Re: Fuchs vertreiben
BigBen hat geschrieben:Die Frage die sich mir da stellt ist ob z.B. Hauskatzen etc. auch zu den Kleinhaustieren zählen oder nicht?1hari hat geschrieben:Das hab ich mit "Kleintierzucht" nicht 100% korrekt wiedergegeben, der genaue Wortlaut:hari hat geschrieben:Die Ausnahme bezieht sich aber nur auf den Schutz der Kleintierzucht, davon hat der TE nichts geschrieben. Und auch wenn die Jagd wegen Einfriedung ruht gilt P. 1.Der Gesetzgeber erlaubt damit den Schutz einer Hühnerzucht, des Kaninchenstalls, etc. Im Gegensatz zu NÖ sogar mit Schusswaffe. Nur wegen Losung auf der Terrasse würde ich es mir also besser verkneifen..(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.
Die zählen zu den Heimtieren, glaube ich.
Re: Fuchs vertreiben
Raubzeug :räusper:
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!