TheWayOfTheGun hat geschrieben:Es sind im Keller nur Kat. C Waffen und Munition verwahrt. Was aber egal ist da ich aus den gesetzlichen Richtlinien herauslesen würde das die Lagerung legal ist, da es sich um einen verschließbaren Raum mit darin befindlichen verschließbaren Waffenschrank handelt zu dem nur meine Frau und ich (beide WBK) Zugriff haben.
Laut HELP.gv.at
Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden.
Und hier der GANZE Paragraph der WaffG DurchführungsVO
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
Das Kellerabteil würde ich jetzt mal als Drittraum (siehe Absatz 2, Zi. 1) bezeichnen. Ok, du hast "nur" Kat. C Waffen, die werden (noch) nicht regelmäßig geprüft. Sollte es aber zu einer Prüfung kommen,
könnte die Verwahrung dort als nicht sicher angenommen werden (weil z.B. ein Diebstahl zu lange unbemerkt bleiben könnte). Das liegt dann alles im Ermessen der Behörde, und dann ist das Klima im Waffenschrank deine geringste Sorge (um beim Thema zu bleiben

).