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von oJo » Sa 16. Sep 2017, 08:33
Ich halte eure Auslegung für sehr gefährlich, auch wenn man "Benützung Berechtigt" als "darf hier wohnen" vereinfachen könnte ist das defacto nicht richtig. Auch sollte man bedenken dass es bei gemeinsamem Besitz für Grundsatzentscheidungen normalerweise aller Besitzer/Verwalter bedarf; In diesem Fall also quasi aller die zur Benützung berechtigt sind.
Um das ganze nicht unnötig zu verkomplizieren, derjenige der Hausverbot (nicht nur vorläufig) aussprechen darf, kann meiner Meinung nach erlauben eine Waffe aufzubewahren/führen. Das sind Mitbewohner im Normalfall aber nicht. Wenn man also in der Wohnung eines anderen gemeldet ist, führt das nicht automatisch dazu dass man dort Waffen unterbringen darf.
Im Endeffekt wäre entweder ein (mündlicher) Wohnungsnutzungsvertrag im Sinne von "Ja mein(e) Sohn/Söhne, ihr dürft über meine Wohnung verfügen" oder einfach die Zustimmung des Vaters notwendig. Wenn dieser dort tatsächlich auch wohnt finde ich es moralisch verwerflich es ihm zu verheimlichen, da ich aber annehme dass der Vater hier die Wohnung quasi 'gratis vermietet' würde ich eben konkretisiert Vereinbaren dass ich über die Wohnung verfügen darf (also z.B. Dübel setzen, Hausverbot erteilen... quasi ein "Miet"vertrag halt, der kann aber genauso mündlich sein).
Wenn es ein geteilter Wohnraum ist, appelliere ich dringend dazu alle Mitbewohner zu informieren, weil einen größeren Vertrauensbruch als "Ich hab ne Waffe in unserer Wohnung und sags dir nicht" kann ich mir fast nicht vorstellen.
Das "Nutzungsrech" an einer Wohnung haben nicht die, die sich in dieser Aufhalten dürfen, sondern die, denen sie überlassen wurde. Ob gemietet, geschenkt, gekauft oder geliehen ist dabei egal, es muss konkret ein Verfügungsrecht bestehen.