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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Im gesperrten thread
viewtopic.php?f=20&t=24638
schreibt @gewo am 10.1.2015:
"im waffengesetz steht ja auch dass Du Deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ..."
Ich habe meine Waffen halbgeladen im Waffenschrank verschlossen um die Waffen zur Selbstverteidigung bereit zu halten.
Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
viewtopic.php?f=20&t=24638
schreibt @gewo am 10.1.2015:
"im waffengesetz steht ja auch dass Du Deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ..."
Ich habe meine Waffen halbgeladen im Waffenschrank verschlossen um die Waffen zur Selbstverteidigung bereit zu halten.
Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Grüße
susi
susi
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Vermutlich.susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Weil du vor deiner eigenen Waffe Angst hast.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?BigBen hat geschrieben:Vermutlich.susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Bei dir halte ich es auch für möglich, aber bei Weitem nicht so wahrscheinlich wie bei susi.Jo_Kux hat geschrieben:Ich muss also zum Püschater wenn ich es so handhabe wie es im Gesetz steht?BigBen hat geschrieben:Vermutlich.susi hat geschrieben: Muß ich davon ausgehen, daß ich nach der fälligen Waffenüberprüfung eine Vorladung zum Amtsarzt oder Psychiater bekomme?
Na dann ab zum Doc, ich freu mich auf das Gespräch.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
Da scheint wohl schon jemand persönliche Erfahrungen mit Püscherl gemacht zu haben 
Denk ich mir aber eh schon lang.

Denk ich mir aber eh schon lang.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: susi
Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls?BigBen hat geschrieben:Nur so ein Bauchgefühl.susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?

Grüße
susi
susi
Re: susi
So Wahlkampf ist vorbei,jetzt ist wieder mehr Zeit übrig da die Partei eh defacto nimma mehr mit plauschen darfsusi hat geschrieben:Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls?BigBen hat geschrieben:Nur so ein Bauchgefühl.susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?

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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
in kurzform:Calcipher hat geschrieben:Das 'zur Selbstverteidigung Bereithalten' ist ja wohl nur dann sinnvoll wenn die Waffe einsatzbereit ist. Was ist denn daran jetzt wieder verwerflich? Ich hatte schon x Überprüfungen und zumindest meine Glock liegt immer geladen im Tresor. War noch nie ein Thema.
es gibt im ris den fall des waffenbesitzers der beim -angekündigten - verwahrungsbesuch die waffe geladen am tisch liegen hatte und der auch dazu angab dass er grundsaetzlich eine geladene waffe zuhause neben sich liegen hat
als grund dafuer gab er an dass es ja einbrecher gäbe, er sich bedroht fuehlt, er sich verteidigen will wenn er ueberfallen wird und dass so viele auslaender im land sind und dass es ja im gesetz steht und er das darf
der sachbearbeiter der waffenbehoerde hat recherchiert
es wurde noch nie ueberrfallen
es wurde bei ihm noch nie eingebrochen
es wurde auch ganzen haus in dem er wohnt noch nicht eingebrochen
er hatte noch nie eine bedrohung gemeldet
daraufhin hat der sachbearbeiter der behoerde ihm eine vorladung zum psychiater geschickt weil fuer ihn aufgrund der umstaende die moeglichkeit bestand dass derjenige unvorsichtig mit waffen umgeht
zum psychodoc ging er nicht
drauf hat man ihm die wbk entzogen
ich suchsjetzt aber ned raus aus dem ris .,,,
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffe in der Wohnung zur Selbstverteidigung bereitgehalten: Psychiatertermin!
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: susi
Nachdem der Gesetzestext für dich ja irrelevant zu sein scheint ist mein Bauchgefühl genausoviel wert wie irgendwelche Meinungen.susi hat geschrieben:Du beantwortest eine rechtliche Frage bezüglich der gesetzeskonformen Verwahrung von Schußwaffen mit Hilfe deines Bauchgefühls?BigBen hat geschrieben:Nur so ein Bauchgefühl.susi hat geschrieben:Worauf stützt sich Deine Vermutung?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf