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Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Die Dame vom Landratsamt (Fr. Wahler) hat absolut recht, des passt schon, für B,C,D ich hatte auch schon das Vergnügen (absolut ernst gemeint, die Frau ist freundlich, hilfreich und kompetent) in Sachen i geh von VLBG nach Lindau zum regelmäßigen schießen und i bin regelmäßig in Innerösterreich zum schießen. Das Schießbuch ist allerdings noch ein heißer Tipp.
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
LTE hat geschrieben:Die Dame vom Landratsamt hat absolut recht, ....
unter vier augen gesagt:
nein, sie hat unrecht
aber wenn ich schwarz auf weiss eine klare aussage vom zuständigen (!) LRA dazu habe dann wuerde ich ned noch zwanzig mal nachfragen und um eine negative antwort "betteln"......
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Richtischhhhh 

Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Übersehe ich was, oder geht es bei allen Erleichterungen immer nur darum, dass einer schießsportliche Tätigkeit in BY nachgegangen wird (und sich auch die schreiben der diversen Ämter darauf beziehen, weil die Beamten (fälschlicherweise) implizit von einer solchen ausgegangen sind und es daher nicht explizit erwähnen) bzw. um einer solchen in einem Drittstaaten nachzugehen? Daher das durchführen von nach AT ist und bleibt illegale einfuhr von Waffen?
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
DerDaniel hat geschrieben:Übersehe ich was, oder geht es bei allen Erleichterungen immer nur darum, dass einer schießsportliche Tätigkeit in BY nachgegangen wird (und sich auch die schreiben der diversen Ämter darauf beziehen, weil die Beamten (fälschlicherweise) implizit von einer solchen ausgegangen sind und es daher nicht explizit erwähnen) bzw. um einer solchen in einem Drittstaaten nachzugehen? Daher das durchführen von nach AT ist und bleibt illegale einfuhr von Waffen?
Möglich (vielleicht liest man das aus den Infos aber auch nicht 100% raus). Es macht keinen Unterschied ob du in BY oder in AUT schießen gehst. Meine Anfrage ans Amt ging explizit für eine Durchfuhr aus, da ich denen gesagt hatte, dass ich in Sbg an einem Bewerb teilnehmen wollte. Ich bin aber anscheinend der Einzige, wo die Dame bzgl. Kat B mit der WaffVwV gewedelt hat ... und bei den anderen Landratsämtern wohl eher Unkenntnis darüber herrscht?!?
https://www.gesetze-im-internet.de/waff ... 10002.html
Im Gesetz heißt es (ich nehm jetzt mal nur die Überschrift her):
§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
Die Genehmigung gilt dann logischerweise für jeden dieser Fälle und nicht nur einen Teil davon. Und für Erleichterungen müsste das ja wohl dann analog gelten, oder?
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
So, ich hab mir gerade noch mal die Mühe gemacht und das WaffG und die WaffVwV durchgearbeitet.
Es steht wirklich nirgends explizit, dass die Durchfuhr in einen EU-Drittstaat erfolgen muss. Es muss lediglich eine Einladung oder Ausschreibung des Reiseziels und der EUFWP vorhanden sein um die erleichterten Transportbedingungen zu erfüllen. In welchem Verhältnis das Zielland zum Startland steht, wird lediglich bei der Ein-/Durch-/Ausfuhr durch Drittstaatler definiert. Das war es auch woran ich gedanklich hängen geblieben bin.
In wie fern sich meine Erkenntnis anhand der konkreten Gesetzestexte ergibt, kann ich auf Wunsch gerne darlegen, da es glaube ich noch nicht vollständig mit Bezug auf und Zitat aller notwendigen Gesetze und Vorschriften gemacht wurde.
Es steht wirklich nirgends explizit, dass die Durchfuhr in einen EU-Drittstaat erfolgen muss. Es muss lediglich eine Einladung oder Ausschreibung des Reiseziels und der EUFWP vorhanden sein um die erleichterten Transportbedingungen zu erfüllen. In welchem Verhältnis das Zielland zum Startland steht, wird lediglich bei der Ein-/Durch-/Ausfuhr durch Drittstaatler definiert. Das war es auch woran ich gedanklich hängen geblieben bin.
In wie fern sich meine Erkenntnis anhand der konkreten Gesetzestexte ergibt, kann ich auf Wunsch gerne darlegen, da es glaube ich noch nicht vollständig mit Bezug auf und Zitat aller notwendigen Gesetze und Vorschriften gemacht wurde.
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
DerDaniel hat geschrieben:So, ich hab mir gerade noch mal die Mühe gemacht und das WaffG und die WaffVwV durchgearbeitet. Es steht wirklich nirgends explizit....
im deutschen recht nicht
aber im oesterreichischen
und das ist fuer uns betreffend ein und ausfuhr genauso relevant wie das deutsche ...
ich darf als oesterreicher nicht waren aus oesterreich ausfuehren die unter eine ausfuhranzeigepflicht fallen und sie nicht einfach wieder einfuehren wenn ich dafuer lt gesetz eine einfuhrgenehmigung brauche
die deutsche WaffvwV kann mich diesbezueglich nicht freistellen
die gilt nur fuer die einfuhr nach deutschland und die ausfuhr aus deutschland ...
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
In diesem Thread ging es doch auch lediglich um die deutsche Seite, oder hab ich was verpasst?
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
DerDaniel hat geschrieben:In diesem Thread ging es doch auch lediglich um die deutsche Seite, oder hab ich was verpasst?
hmmm
noe ...
es geht um das mitnehmen einer waffe eines oesterreichischen waffenbesitzers ueber das deutsche eck
zutreffende gesetze sind daher das oesterreichische waffengesetz und das deutsche waffengesetz
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Na dann, mea culpa.
Aber zumindest ist die deutsche Seite dann rechtlich schon mal geklärt.
Aber zumindest ist die deutsche Seite dann rechtlich schon mal geklärt.
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
DerDaniel hat geschrieben:Na dann, mea culpa.
Aber zumindest ist die deutsche Seite dann rechtlich schon mal geklärt.
so isses
lt deutschem waffenrecht offenbar kein problem
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Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Hallo
Hier ein Auszug vom Deutschen Zoll. Vielleicht hilft es.
Grüße
Mitnahme bedeutet, Waffen oder Munition ohne Aufgabe des Besitzes, vorübergehend über die Grenze zur Verwendung mitzuführen (z.B. für einen Wettkampf).
Hinweis
Für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich.
Sonderfälle:
Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach oder durch Deutschland ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend, sofern die weiteren in § 32 Absatz 3 Waffengesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen.
Inhaber von inländischen Erwerbs- und Besitzerlaubnissen (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigen für die Mitnahme von Waffen und Munition nach oder durch Deutschland keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente.
Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach oder durch Deutschland ausgestellt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob das von Ihnen beabsichtigte Verbringen bzw. die Mitnahme von Waffen und Munition zulässig ist.
Innerhalb der Mitgliedstaaten der EU existieren zwar die gleichen zollrechtlichen, jedoch verschiedene waffenrechtliche Regelungen. Möchten Sie Waffen oder Munition aus Deutschland in ein anderes EU-Land verbringen oder mitnehmen, ist es auch ratsam, sich bei den dortigen Fachbehörden über aktuelle Vorschriften zu informieren.
Hier ein Auszug vom Deutschen Zoll. Vielleicht hilft es.
Grüße
Mitnahme bedeutet, Waffen oder Munition ohne Aufgabe des Besitzes, vorübergehend über die Grenze zur Verwendung mitzuführen (z.B. für einen Wettkampf).
Hinweis
Für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland oder in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich.
Sonderfälle:
Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach oder durch Deutschland ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend, sofern die weiteren in § 32 Absatz 3 Waffengesetz aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen.
Inhaber von inländischen Erwerbs- und Besitzerlaubnissen (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigen für die Mitnahme von Waffen und Munition nach oder durch Deutschland keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente.
Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach oder durch Deutschland ausgestellt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob das von Ihnen beabsichtigte Verbringen bzw. die Mitnahme von Waffen und Munition zulässig ist.
Innerhalb der Mitgliedstaaten der EU existieren zwar die gleichen zollrechtlichen, jedoch verschiedene waffenrechtliche Regelungen. Möchten Sie Waffen oder Munition aus Deutschland in ein anderes EU-Land verbringen oder mitnehmen, ist es auch ratsam, sich bei den dortigen Fachbehörden über aktuelle Vorschriften zu informieren.
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
Liebe Kollegen!
Ich habe eine Anfrage an das Landratsamt Rosenheim gestellt und bekam folgende Antwort:
Wir teilen mit, dass Sie als Sportschütze gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zwecke des Schießsports mitnehmen dürfen, sofern Sie
- den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. die von Ihnen erwähnte Einladung des Veranstalters),
- Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und
- die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Vorstehende Unterlagen müssen nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden, sondern sind bei einer eventuellen Kontrolle der Polizei bzw. Grenzkontrolle vorzuzeigen.
Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Also für mich ist alles klar - Einladung plus Feuerwaffenpass und zur Sicherheit das Mail!
Ich habe eine Anfrage an das Landratsamt Rosenheim gestellt und bekam folgende Antwort:
Wir teilen mit, dass Sie als Sportschütze gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zwecke des Schießsports mitnehmen dürfen, sofern Sie
- den Grund der Mitnahme nachweisen können (z.B. die von Ihnen erwähnte Einladung des Veranstalters),
- Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind und
- die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Vorstehende Unterlagen müssen nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden, sondern sind bei einer eventuellen Kontrolle der Polizei bzw. Grenzkontrolle vorzuzeigen.
Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Also für mich ist alles klar - Einladung plus Feuerwaffenpass und zur Sicherheit das Mail!
- mura
- Supporter .308 Win. AMAX
- Beiträge: 1491
- Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
- Wohnort: Vorarlberg
Re: Waffentransport über Deutsches Eck bei Wettkampf?
So, heute habe ich auch per Mail die Antwort der Sachbearbeiterin des Landratsamtes Lindau erhalten in dem auch steht das es keine gesonderte Erlaubnis braucht:
Sehr geehrter Herr Maurer,
für die Mitnahme von Waffen durch die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie gem. §2 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 38 Nr. 1 d WaffG
- den gültigen Feuerwaffenpass und
- einen Beleg für den Grund der Mitnahme, also eine Einladung oder eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters.
Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht bezieht sich bei einem Sportschützen auf bis zu 6 im Feuerwaffenpass eingetragene Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition.
Eine gesonderte Erlaubniserteilung im Europ. Feuerwaffenpass für ein Jahr ist für diesen Mitnahmevorgang nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Wahler
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Werde das ausdrucken, zu meine anderen Unterlagen geben und mit ruhigem Gewissen den Grenzübertritt antreten!
Trotzdem nochmal Danke an alle für die interessante Diskussion und die Erkenntnis das ich vermutlich doch nicht der einzige bin/war der da einfach net ganz durchgeblickt hat.
Sehr geehrter Herr Maurer,
für die Mitnahme von Waffen durch die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie gem. §2 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 38 Nr. 1 d WaffG
- den gültigen Feuerwaffenpass und
- einen Beleg für den Grund der Mitnahme, also eine Einladung oder eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters.
Die Ausnahme von der Erlaubnispflicht bezieht sich bei einem Sportschützen auf bis zu 6 im Feuerwaffenpass eingetragene Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition.
Eine gesonderte Erlaubniserteilung im Europ. Feuerwaffenpass für ein Jahr ist für diesen Mitnahmevorgang nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Wahler
Sicherheitsrecht, Gewerberecht, Katastrophenschutz
Werde das ausdrucken, zu meine anderen Unterlagen geben und mit ruhigem Gewissen den Grenzübertritt antreten!

Trotzdem nochmal Danke an alle für die interessante Diskussion und die Erkenntnis das ich vermutlich doch nicht der einzige bin/war der da einfach net ganz durchgeblickt hat.

.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag