Ich habe gerade eine Erweiterung meiner WBK in der Hauptstadt unseres südlichsten Bundeslandes versucht.
Ausgangslage: WBK mit 2 Plätzern seit 2015.
Mit den folgenden Unterlagen ging ich zum SB: Ergebnislisten für jede Waffe die ich besitze, Ergebnisliste von allen 3 Waffen um die ich erweitern will (mit Leihwaffen geschossen), Schreiben vom Verein, Begründungsschreiben von mir.
Mein Antrag wurde abgelehnt bzw. ich habe den Antrag zurückgezogen.
Laut neuester Rechtsmeinung ist eine Erweiterung unter der 5 Jahresfrist nur mehr möglich, wenn ich zu jeder Waffe die ich bereits besitze und zu jeder die ich nach meiner Erweiterung erwerben will, Ergebnislisten vorweisen kann, welche mindestens von einem Landesschützenverband ausgeschrieben wurden (es reicht meinem SB wenn die Ergebnisliste auf der Homepage des Landesschützenverbandes aufscheint). Ausserdem muss das Kaliber auf der Ergebnisliste angeführt sein. Vereinseigene Ergebnislisten werden nicht anerkannt.
Nur mit diesen wird ein Bedarf von meiner Behörde anerkannt.
In meinem eigenem Interesse schreibe ich meine Meinung dazu hier lieber nicht rein
Ich werde mich jetzt mit der Verein beraten was ich weiter machen werde. Wenn es Sinn macht reiche ich ihn trotzdem ein und warte auf die Ablehnung um dann dagegen Einspruch zu erheben.