eXistenZ hat geschrieben:Der österreichische Staat würde sicherlich den österreichischen Marktwert, zu der Frage was er den für die Waffe zahlen muss, heranziehen. Wäre in seinem eigenen Interesse wenn die Zahl niedrig wäre.
Was irgendwer zB. in Dschibuti dafür zahlen würde, würde sicherlich niemanden interessieren.gewo hat geschrieben:aber davon samma eh weit weg
eine enteignungsaktion ist fuer mich nicht vorstellbar
Halte ich auch für unwahrscheinlich. Außer wir bekommen mal eine grüne Innenministerin.
Trotzdem bleibt durch die Korrektur durch Streichung von "neuartige" ein bitterer Beigeschmack.
Die Möglichkeit zur Enteignung hat man sich zumindest schon mal geschaffen
Eigentlich ist der Wortlaut egal. Eine Enteignung kann mittels entsprechenden (Enteignungs-)Gesetz grundsätzlich sowieso jeder Zeit erfolgen, da ist es auch egal ob die Sache beweglich oder unbeweglich ist. Egal ob Autos oder Waffen etc. Ob es dann verfassungsmäßig ist, ist eine andere Frage. Das soll nur verdeutlichen, dass der Wortlaut mehr oder weniger egal ist. Es sei denn man formuliert irgendwas als Verfassungsbestimmung, dann wärs schon interessanter.