Ich weiß, es ist vermutlich eine naive Frage. Aber ich bin mir nie sicher, wer üblicherweise an welchen Bewerben teilnehmen darf.
Manchmal ist es eh ganz klar, wenn in der Ausschreibung zB steht "Teilnahme ist an keine Vereinszugehörigkeit gebunden" o.ä. darf jeder teilnehmen, vereinzelt gesehen, gibt es noch eine Einschränkung auf ein gültiges Waffendokument.
Bedeutet der häufig gelesene Ausdruck "Vereinsmitglieder und Gäste" normalerweise, dass jeder mitmachen darf oder muss man dazu quasi von einem MG eingeladen werden?
Und wenn eine Ausscheibung dazu überhaupt keine Angaben enthält (aktuell z.B. Silversterschießen des SV Krems 1440), ist das dann üblicherweise offen oder nur für die Mitglieder des austragenden Vereins?
Ich würde solche Ausschreibungen ja prinzipiell so deuten, dass jeder damit angesprochen werden soll, sonst müsste man es ja nicht ins Netz stellen. Bin mir da aber nicht sicher.
LG
Wolfgang
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Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
Gäste bedeutet dass auch vereinsfremde Mitglieder oder bei einer LM Mitglieder aus anderen Bundesländern teilnehmen dürfen.
Du brauchst dazu keine spezielle Einladung oder sonstiges
Du brauchst dazu keine spezielle Einladung oder sonstiges
Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
würd nicht hier fragen, sondern den jeweiligen veranstalter!
im endeffekt könnte es ja jeder verein anders sehen.
im endeffekt könnte es ja jeder verein anders sehen.
Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
Bell hat geschrieben:würd nicht hier fragen, sondern den jeweiligen veranstalter!
im endeffekt könnte es ja jeder verein anders sehen.
Eben das ist ja mühsam, vor allem auch für die Organisatoren, wenn da jeder Newbie bei jedem Veranstalter anruft.
In der Pferdesportszene - aus der ich ja komme - läuft das ganz klar strukturiert ab. Da erkennt auch jeder Neuling anhand der Aussschreibung wer wo welche Bewerbe starten darf und welche Voraussetzungen gefordert sind.
Bis jetzt bin ich einfach zu den Bewerben hingefahren - sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Voranmeldung gefordert wurde - und es hat mich noch keiner wieder weggeschickt
LG Wolfgang
PS: Danke, kuni für die Bestätigung meiner Vermutung.
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Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
wolfgangf hat geschrieben: ... Bis jetzt bin ich einfach zu den Bewerben hingefahren - sofern in der Ausschreibung nicht ausdrücklich eine Voranmeldung gefordert wurde - und es hat mich noch keiner wieder weggeschickt ...
Und daran wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu 99,9% auch nichts ändern.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
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Re: Teilnahmeberechtigung als "Gäste"
Ich war mittlerweile auch schon auf einigen Bewerben...und wurde noch nie weggeschickt, egal was in der Ausschreibung stand. Ich denke mal sobald es eine öffentliche Ausschreibung gibt, wird es irgendeine Möglichkeit geben als Gast mitzuschiessen...sonst würde eine öffentliche Ausschreibung wohl relativ wenig Sinn machen.
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