ich weis es ist ein echt leidiges Thema und ich habe schon die Suckfunktion gequält (auch Google), aber hab dann doch nicht zu 100% das gefunden was ich benötigte.
Und zwar:
1.) Waffen der Kategorie C und D darf ich ja auch an einem anderen Ort(Wohnung) lagern, wo ich nicht gemeldet bin. Es muss nur gewährleistet werden, dass ich jederzeit Zugang zur Wohnung habe, und in den Safe lediglich ich zugreifen darf. Die Freundin, die in dieser besagten Wohnung wohnt, darf nur auf die Waffen zugreifen wenn sie dazu laut Gesetz berechtigt ist (Kat. C/D --> muss 18 Jahre alt sein), das ist auch der Fall.
Liege ich hier vorerst richtig?
2.)Es muss eine Meldung ab der 20. auf mich registrierten Waffe folgen, sofern alle in einem nahen räumlichen Verhältniss gelagert werden. Was wenn ich Beispielsweise 3 Waffen kaufe und somit insgesamt 22 Waffen habe, und diese 3 Stück davon jedoch in einem Safe in der Wohnung der Freundin lagere (in der ich nicht gemeldet bin)? Muss ich dann dies Meldung machen? oder kann ich problemlos die 3 Waffen Kaufen, und auf mich registrieren lassen, da bei mir somit insgesamt nur 19 Waffen gelagert sind und bei meiner Freundin die restlichen 3. Somit nirgends 20 auf einmal.
Und was wenn die polizeiliche Kontrolle vollzogen wird und die netten Beamten mich Fragen wo die restliche 3 Waffen laut ZWR-Register sind?
Bitte um kurze Antwort sofern hier wer die genau Rechtslage kennt oder dasselbe Probelm schon mal hatte

Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mfg