Lagavulin hat geschrieben:cipher hat geschrieben:Also ich hab hinsichtlich Erweiterungen bei uns im Verein im letzten halben Jahr andere Erfahrungen gemacht:
@ Wien:
von 4 auf 9 (2 Jahre nach letzter Erweiterung) -> Kein Problem!
von 5 auf 12 -> Kein Problem, aber Fragebogen von Behörde
von 2 auf 6 -> Kein Problem!
Bei mir persönlich von 4 auf 8 -> Kein Problem! Durchlaufzeit ca. 4 Wochen
@ Neunkirchen:
von 8 auf 14 -> nach Fragebogen von Behörde genehmigt.
@Baden
von 2 auf 6 -> kein Problem
Alle fünf haben die Dienste des gleichen professionellen Ansuchenschreibers, vermutlich Jurist, in Anspruch genommen. Hat mich heiße 140 Euro +1 h gekostet. Für einen kleinen Obulus hat er mir sogar die WBK vom Waffenreferat abgeholt!! Ergo: Ich hatte lediglich 1h Zeit investiert und mir viel Mühe und Ärger erspart.
Wir haben uns auf ein Bier getroffen, ich hab meine Wünsche kundgetan. Jurist hat gesagt, was geht und was realistisch ist. 1,5 Wochen später hab ich ein Ansuchen mit einer schönen Argumentation und Instruktionen fürs einreichen bekommen, welches ich dann beim Polizeikommissariat abgegeben hab. Die Dame dort war zugegebener Maßen jetzt nicht unbedingt eine Leuchte, wenn ihr versteht was ich meine... Nach ein paar Tagen dann der Anruf von der Behörde, ich möge doch ca. 120 Euro einzahlen. Gesagt, getan. 2 Wochen später hatte ich meine neue WBK mit 8 Plätzen. Meine erste wBK hab ich vor ziemlich genau 4 Jahren bekommen.
Muss dazusagen, dass ich viele Ergebnislisten, Vereinsbestätigung und schönes Schießbuch mit vielen Infos und Stempeln hatte....
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum die Herrschaften z.B. vom Verband und andere gegen die Waffenbehörden so schlechte Stimmung machen. Anscheinend geht fast alles, wenn man richtig argumentiert und die entsprechenden Unterlagen hübsch aufbereitet.
Vielleicht mangelts einfach an Erfahrung oder Professionalität unserer "Interessensvertretung"? Oder sind die Juristen dort eher mit lukrativeren Mandaten beschäftigt?
Schöner Beitrag cipher, nur leider sind die aufgezählten Beispiele keine die zu diesem Thread passen, wo es um die Erweiterung nach §23 Abs. 2b geht.
Bitte entschuldige, ich hab vergessen dazuzuschreiben, dass die meisten Erweiterungen DEUTLICH FRÜHER als die im §23 2b genannten 5 Jahre zustande kamen. Ich habs nur beim ersten Punkt vermerkt, wollte es aber generell in einem eigenen Absatz erwähnen.
Das ist nämlich der springende Punkt!
@Balistix
PN ist gleich unterwegs..