Glock1768 hat geschrieben:Für Jäger bin ich optimistisch, aber WP für uns Zivilisten???
Wäre schön
Teile und herrsche!
Glock1768 hat geschrieben:Für Jäger bin ich optimistisch, aber WP für uns Zivilisten???
Wäre schön
cas81 hat geschrieben:Bestehende rechtskräftige Erkenntnisse und Urtile nachträglich abändern spielts aber nicht, das wär ja Irrsinn. Folglich also muss der vormals abgelehnte Antrag erneut gestellt werden (natürlich können unter gewissen Voraussetzungen auch rückwirkende Gesetze erlassen werden, aber auch das ist themenbezogen fehl am Platz).
burggraben hat geschrieben: Konkretes Beispiel
...
Kann ein ministerieller Erlass ohne Gesetzesänderung jetzt theoretisch allen Geldboten wieder den WP zugänglich machen, selbst wenn das im Widerspruch zu der restriktiven Gesetzesauslegung der Gerichte ist, oder braucht es dazu eine Gesetzesänderung?
Eventuell könnte das Ermessen das im Gesetz steht, dem Ministerium die Möglichkeit dazu geben die Verwaltungspraxis ohne Widerspruch zu den alten Gerichtsurteilen dahingehend abzuändern, dass die Geldboten aus obigem Beispiel ihre WPs alle im Ermessen bekommen? Damit wäre es konform zu den alten Erkenntnissen dass Geldtransport zwar kein Bedarf ist, aber WPs jetzt halt über Ermessen erteilt werden.
burggraben hat geschrieben:Wenn man im Video genau hinhört dann ist von einem "Waffenpass für die Nachsuche im Revier" die Rede. Eventuell denkt man hier an einen neuen, örtlich eingeschränkten Jäger-WP? Gibts glaube ich in D wenn ich mich nicht irre.
gewo hat geschrieben:in der zwischenzeit ist rs bereits soweit dass auch personenschuetzer keinen WP mehr bekommen
urteil aus ich glaube vorarlberg von 2017
„... wenn sie glauben es besteht gefahr rufen sie 133...“
gewo hat geschrieben:in der zwischenzeit ist rs bereits soweit dass auch personenschuetzer keinen WP mehr bekommen
urteil aus ich glaube vorarlberg von 2017
„... wenn sie glauben es besteht gefahr rufen sie 133...“
BigBen hat geschrieben:Calcipher hat geschrieben:Wieso sagen die Schallmodulator? Irgendwo gehört und ohne Hirn nachgeplappert?
Das Ding dämpft doch den Schussknall und moduliert ihn nicht (Modulation von lat. modulatio = Takt, Rhythmus).
Dämpfen klingt wahrscheinlich nicht gscheit genug.
Modulieren heisst generell abwandelns, abändern - und Schallmodulator ist eigentlich eine wesentlich präzisere Bezeichnung als "Schalldämpfer" - das der aben nicht nur gedämpft wird, sondern sich auch das Frequenzspektrum usw. ändert. Schallmodulator ist deshalb ein vollkommen korrekter Begriff - der auch nicht gleich so negative Assoziationen und Schnappatmung bei Waffengegner hervorrüft wie der böse böse Schalldämpfer.
cal22 hat geschrieben:"Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie" war dass nicht das mit dem HA Verbot etc?
Es lässt sich gesetzlich relativ einfach ändern, indem man unter § 7 ("Führen") zB folgenden Punkt schafft:§ 7 Abs. 4:
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie als Inhaber einer gültigen Jagdkarte diese zum Zwecke der Ausübung der Jagd bei sich führt.
Eine andere Alternative wäre im § 35 ("Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen") einen Abs. 4 nach Vorbild des Abs. 2 Z. 2 einzufügen, dieser könnte etwa lauten:§ 35 Abs. 4:
Außerdem ist das Führen genehmigungspflichtiger, meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind, hinsichtlich des Führens von solchen Waffen zur Ausübung der Jagd.
Promo hat geschrieben:Ich würde es auch bedeutend zweckmäßiger und einfacher ansehen, wenn man den Jägern keinen WP gibt sondern im Gesetz diesen bei der Ausübung der Jagd das Führen von Waffen der Kat.B gibt.