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Darf ich meine Waffe mit nehmen....
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Hallo,
ich hätte da eine frage?
Ich bin nur sportschütze das heist ich besitze nur kat. C-D und sonst keine Waffen Dokumenteund bin kein Jäger. Aber ich habe von Kollegen aus Slovenien eine Einladung bekommen zum Tontauben schießen bei ihnen unten. Aber darf ich da meine Waffe mitnehmen?
Danke für die schnellen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
ich hätte da eine frage?
Ich bin nur sportschütze das heist ich besitze nur kat. C-D und sonst keine Waffen Dokumenteund bin kein Jäger. Aber ich habe von Kollegen aus Slovenien eine Einladung bekommen zum Tontauben schießen bei ihnen unten. Aber darf ich da meine Waffe mitnehmen?
Danke für die schnellen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Benötigst einen europäischen Feuerwaffenpass,.. auf die BH gehen, waffennummern angeben, ausfertigen lassen,.. ca 2 Wochen. Oder du schießt unten mit Leihwaffe
Zuletzt geändert von Temudjin am Sa 3. Feb 2018, 08:41, insgesamt 1-mal geändert.
Aut viam inveniam aut faciam
- Thomas E. Davis
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Einladung mitnehmen und zurBehörde den EU Waffenpass beantragen. Kostet glaube ich ca. 50€. Das Formular dazu findest du als Anlage in der 2. Durchführungsverordnung vom Waffengesetzt 1996.Schmuck_99 hat geschrieben:Hallo,
ich hätte da eine frage?
Ich bin nur sportschütze das heist ich besitze nur kat. C-D und sonst keine Waffen Dokumenteund bin kein Jäger. Aber ich habe von Kollegen aus Slovenien eine Einladung bekommen zum Tontauben schießen bei ihnen unten. Aber darf ich da meine Waffe mitnehmen?
Danke für die schnellen Antworten.
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Thomas E. Davis hat geschrieben:Einladung mitnehmen und zurBehörde den EU Waffenpass beantragen. Kostet glaube ich ca. 50€. Das Formular dazu findest du als Anlage in der 2. Durchführungsverordnung vom Waffengesetzt 1996.Schmuck_99 hat geschrieben:Hallo,
ich hätte da eine frage?
Ich bin nur sportschütze das heist ich besitze nur kat. C-D und sonst keine Waffen Dokumenteund bin kein Jäger. Aber ich habe von Kollegen aus Slovenien eine Einladung bekommen zum Tontauben schießen bei ihnen unten. Aber darf ich da meine Waffe mitnehmen?
Danke für die schnellen Antworten.
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Wie lange gilt dieser dann ?
- hari
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
5 Jahre, kann nochmal um 5 Jahre verlängert werden
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
hari hat geschrieben:5 Jahre, kann nochmal um 5 Jahre verlängert werden
Danke für die schnellen Antworten.
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Ein Bekannter hat ihn sofort ausgestellt bekommen. Ohne Wartezeit.
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Hane hat geschrieben:Ein Bekannter hat ihn sofort ausgestellt bekommen. Ohne Wartezeit.
Aber ich bin kein Jäger oder hab auch keine WBK oder WP.
Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Das ist meiner Meinung nach egal.
Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Schmuck_99 hat geschrieben:Hane hat geschrieben:Ein Bekannter hat ihn sofort ausgestellt bekommen. Ohne Wartezeit.
Aber ich bin kein Jäger oder hab auch keine WBK oder WP.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 50110.html
WaffG §36:
(3) Auf Antrag hat die Behörde in den Europäischen Feuerwaffenpaß jene Schußwaffen einzutragen, die der Betroffene besitzen darf. Anlässlich der Eintragung einer noch nicht registrierten Schusswaffe der Kategorie D erfolgt die Registrierung dieser Schusswaffe gemäß § 33 von Amts wegen....
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
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- Thomas E. Davis
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Was hat das damit zu tun. Die Logik sollte dir sagen das man nicht einfach mit einer Schußwaffe von einem Land ins nächste reisen kann. Hierfür sind Regelungen und der Gang zur Behörde notwendig. Und es ist egal welche Art von Schusswaffe. Schusswaffe ist Schusswaffe. Somit erübrigt sich jede weiteren Fragestellungen.Schmuck_99 hat geschrieben:Hane hat geschrieben:Ein Bekannter hat ihn sofort ausgestellt bekommen. Ohne Wartezeit.
Aber ich bin kein Jäger oder hab auch keine WBK oder WP.
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Thomas E. Davis hat geschrieben:Was hat das damit zu tun. Die Logik sollte dir sagen das man nicht einfach mit einer Schußwaffe von einem Land ins nächste reisen kann. Hierfür sind Regelungen und der Gang zur Behörde notwendig. Und es ist egal welche Art von Schusswaffe. Schusswaffe ist Schusswaffe. Somit erübrigt sich jede weiteren Fragestellungen.Schmuck_99 hat geschrieben:Hane hat geschrieben:Ein Bekannter hat ihn sofort ausgestellt bekommen. Ohne Wartezeit.
Aber ich bin kein Jäger oder hab auch keine WBK oder WP.
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Ja ich meine damit das ich das überhaupt bekomme, das ich ein Dokument beantragen muss weiß ich auch
Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Bell hat geschrieben:... die der Betroffene besitzen darf. ...
und KatD DARFST du besitzen, wenn du über 18 bist, kein Waffenverbot usw.
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Zuletzt geändert von Bell am Sa 3. Feb 2018, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Thomas E. Davis
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Warum solltest den EU Feuerwaffenpass nicht bekommen? Du wärest der erste der dieses Dokument nicht bekommen würdest wenn du alle Forderungen Seitens der Berhörde erfüllst. Die Durchführungsverordnung besagt folgendes: Was muß ich als Waffenbesitzer Seitens der Behörde erfüllen. Aber auch Dir gegenüber was die Behörde zu tun hat wenn du all dies Kriterien erfüllst.Schmuck_99 hat geschrieben:Thomas E. Davis hat geschrieben:Was hat das damit zu tun. Die Logik sollte dir sagen das man nicht einfach mit einer Schußwaffe von einem Land ins nächste reisen kann. Hierfür sind Regelungen und der Gang zur Behörde notwendig. Und es ist egal welche Art von Schusswaffe. Schusswaffe ist Schusswaffe. Somit erübrigt sich jede weiteren Fragestellungen.Schmuck_99 hat geschrieben:
Aber ich bin kein Jäger oder hab auch keine WBK oder WP.
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Ja ich meine damit das ich das überhaupt bekomme, das ich ein Dokument beantragen muss weiß ich auch
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Re: Darf ich meine Waffe mit nehmen....
Schmuck_99 hat geschrieben:...Ich bin nur sportschütze das heist ich besitze nur kat. C-D...
Die Definition kannte ich noch garnicht...
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.