Ich hab mich Entschieden die WBK zu beantragen und hätte zur Thematik ein paar kleine Fragen(natürlich hab ich das Forum schon durchsucht
![Wink ;)](./images/smilies/icon/wink.gif)
Also, zu meiner Situation:
Ich bin Student und will mir in nächster Zeit überhaupt keine Kat.B Waffe anschaffen(
![Shocked :shock:](./images/smilies/icon/eek.gif)
In nächster Zeit würde allenfalls eine KK Pistole ins Haus kommen. GK ist mir einfach zu teuer.
Nun habe ich gelesen man solle als Rechtfertigung "Selbstschutz" angeben um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn ich nun aber gar keine(zur Selbstverteidigung angemessenen) Waffen kaufe ist dies Rechtfertigung ja eigentlich unbegründet. Wie wird mit der Situation bei der etwaigen Verwahrungskontrolle umgegangen?
Wenn ich nun doch eine Kat.B Waffe kaufe stehe ich vor dem nächsten Problem:
Ich würde die Waffen am Nebenwohnsitz(Elternhaus) lagern, jedoch ist dieses 300km entfernt und ich bin abgesehen von den Sommerferien wenn es gut läuft einmal im Monat da. Stellt das ein Problem dar(Stichwort ständiger Zugriff)?
Ich stehe dem ganzen positiv gegenüber und denke es wird keine größeren Probleme geben, würde die Fragen jedoch noch gerne klären, bzw. wissen wie ich argumentieren soll.
Danke euch schonmal!