genau davon reden wirruppy16 hat geschrieben:Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!
hast du sie in kopie?
genau davon reden wirruppy16 hat geschrieben:Für die Hera gibts eine Rechtsansicht
aus dem BMI aus 2011, das sollte doch für die BH reichen?!
Das ist in DE nicht die Idee eines Verbandes, sondern geltendes Recht, wenn ich mich nicht irre: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.htmlMaddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).
Ja aber wenn ein Sachbearbeitet eine Waffe als Zb Schmeisser M4 einträgt obwohl sie beim Vorbesitzer als Schmeisser M4 Austria eingetragen ist, macht das sehrwohl einen Unterschied. Selber schon erlebt. Auf den Kaufpapieren stand auch M4 Austria drauf und somit war das ganze schnell erledigt. Aber die neue BH hat erstmal groß aufgeschrien.......Martin P hat geschrieben:Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.
das schmeisser thema kenn ich auchMyon hat geschrieben:Ja aber wenn ein Sachbearbeitet eine Waffe als Zb Schmeisser M4 einträgt obwohl sie beim Vorbesitzer als Schmeisser M4 Austria eingetragen ist, macht das sehrwohl einen Unterschied. Selber schon erlebt. Auf den Kaufpapieren stand auch M4 Austria drauf und somit war das ganze schnell erledigt. Aber die neue BH hat erstmal groß aufgeschrien.......Martin P hat geschrieben:Was im ZWR eingetragen ist, ist rechtlich völlig wurscht. Wenn dir ein unwissender Händler oder Behördensachbearbeiter eine MP40 als Kat. B einträgt, ist sie deswegen noch lange nicht Kat. B ...Myon hat geschrieben:Was steht im ZWR...... Nur das ist wichtig.
Das stimmt so nicht ganz.Martin P hat geschrieben:Das ist in DE nicht die Idee eines Verbandes, sondern geltendes Recht, wenn ich mich nicht irre: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.htmlMaddin hat geschrieben:Die Regelung in Deutschland ist aber nicht bei allen so beliebt. Die Verbände lassen sich genug Einschränkungen einfallen die dann zu Nachteilen der Sportschützen führen (zB. Mindestlauflängen für sportliches Schießen usw.).
Wenn du dir bei uns die aktuelle höchstgerichtliche Judikatur zu Halbautomaten ansiehst, wirst du die verkürzte Begründung lesen: ohne Sportordnung kein Sportgewehr, daher keine Feststellung, dass kein Kriegsmaterial. Ich plädiere genau deswegen dafür, dass ein Halbautomat nach seiner abstrakten Eignung zum sportlichen Schießen beurteilt wird, und nicht danach, ob es in Österreich aktuell dafür auch Bewerbe gibt, die man konkret schießen kann.
Außerdem hat sich mein Vergleich mit DE ausschließlich drauf bezogen, dass dort mit veröffentlichem Bescheid eingestuft wird und nicht wie bei uns mit vertraulicher Rechtsmeinung.
Genau das schreibe ich ja. Es kann nicht sein, dass die Frage, ob eine Waffe eine "staatliche Zulassung" bekommt, davon abhängt, ob ein privater Verband vorher eine Sportordnung für ebendiesen Waffentyp erlässt.Maddin hat geschrieben:Ich bin eher dafür mal die alte KM-VO aus der Welt zu schaffen bzw. zu überarbeiten.
Das stimmt zwar technisch. Allerdings ist es rechtlich riskant, so zu argumentieren, da das Ergebnis sein könnte, dass nicht weitere, baugleiche Systeme zugelassen werden, sondern statt dessen die bislang geduldeten Waffen ihre - schlimmstenfalls unverbindliche - Einstufung verlieren. Genau das hat ja das BMLVS bereits in einem Einstufungsverfahren versucht: siehe Punkt I. 8. und 9. der verlinkten Entscheidung:d-s hat geschrieben:All dieses Konzept ist dumm.
Ihr genehmigt ARs sind grundsätzlich die gleichen wie nicht zugelassene moderne Sportgewehre (DPMS, ..., ...).
Die Menge an Arbeit, die benötigt wird, um es in vollautomatisches zu konvertieren, ist sehr ähnlich, die Anzahl der Fälle, in denen es passiert ist die gleiche (0?), Feuerrate, "Usability", ..., es ist alles gleich.
Der einzige Unterschied ist der Stempel, der verwendet wird, um solche Feuerwaffen so weit wie möglich zu begrenzen.
Damit wäre ich jetzt aber mal gaaaaannnzzzz Vorsichtig!Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.
Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.
Und auch wohl so ziemlich jede zivile Version der genannten Waffen darunter fallen. Das AUG Z schießt nicht schlechter als das Stg77. Das AR 15 grundsätzlich nicht viel anders als ein M16 usw.DerDaniel hat geschrieben:Damit wäre ich jetzt aber mal gaaaaannnzzzz Vorsichtig!Martin P hat geschrieben:[...] bzw. deren Nichteignung für militärische Zwecke.
Jede Waffe eignet sich für militärische Zwecke, so ist z.B. die Ruger 10/22 bei den Israelis im Einsatz. Ebenso setzen die Deutschen auf ein HK MR308 also ein AR Halbautomat in 308.
Das einzige (sinnvolle) Kriterium ist meiner Meinung nach "kann mit der Waffe ein präziser Schuss abgegeben werden". Das ist aber nur insofern begrenzt sinnvoll, da jeder VA der eine Einzelschuss Stellung hat darunter fällt.
Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.