Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.brausi hat geschrieben:Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.
Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.
Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.Maddin hat geschrieben:Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.brausi hat geschrieben:Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.Maddin hat geschrieben:Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Tut es doch bei uns. Darum gehts ja nunmal bei der ganzen Diskussion...man kann sich jetzt freilich auch ein komplett neues Waffengesetz/recht wünschen, aber das wirds nicht spielen.BigBen hat geschrieben:Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.Maddin hat geschrieben:Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.brausi hat geschrieben: Weil? Vollzug des Waffengesetzes gehört alleine ins BMI. Aus grundsätzlichen und aktuell eben auch aus praktischen Gründen.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
ja bei uns...aber es ist international ein ziemliches kuriosum was in AT mit der einstufung von waffen und den damit verbundenen zuständigkeiten abgeht. abgesehen von der tatsache das es beim aktuellen verfahren so gut wie keine transparenz oder rechtssicherheit gibt.Maddin hat geschrieben:Tut es doch bei uns. Darum gehts ja nunmal bei der ganzen Diskussion...man kann sich jetzt freilich auch ein komplett neues Waffengesetz/recht wünschen, aber das wirds nicht spielen.BigBen hat geschrieben:Ich bitte um Erklärung warum Kriegmaterial in einem normalen Waffenrecht wirklich eine entscheidende Rolle spielen sollte.Maddin hat geschrieben:
Weil Kriegsmaterial im WaffenRECHT (Waffenrecht ist mehr als Waffengesetz) eine entscheidende Rolle spielt. Die Überlegung das BMLV miteinzubeziehen erscheint logisch.
Sent from my SM-G930F using Tapatalk
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?
A society that can’t defend its children has no tomorrow.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Prinzipiell ja. Die relevanten Ministerien (Inneres, Verteidigung, Sport) werden alle von FPÖ Politikern geführt und die FPÖ ist in den letzten Jahren als "Freunde des privaten Waffenbesitz" bezeichnet worden. Trotzdem glaube ich, dass es viel zu optimistisch ist, nennenswerte Verbesserungen zu erwarten.d-s hat geschrieben:Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Die Kriegsmaterial-VO die sich auf § 2 des Kriegsmaterialgesetz stützt muss die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat beschließen. Und ja, auch abändern, also ist diese VO schon ziemlich gefestigt leider. Leider auch keine reine FPÖ Angelegenheit um die Grundlagen dieser fatalen Bestimmung zu beseitigen.HS911 hat geschrieben:Prinzipiell ja. Die relevanten Ministerien (Inneres, Verteidigung, Sport) werden alle von FPÖ Politikern geführt und die FPÖ ist in den letzten Jahren als "Freunde des privaten Waffenbesitz" bezeichnet worden. Trotzdem glaube ich, dass es viel zu optimistisch ist, nennenswerte Verbesserungen zu erwarten.d-s hat geschrieben:Ist die derzeitige Regierung nicht die einzige Chance, Verbesserungen vorzunehmen? Oder bin ich einfach zu optimistisch (ich kenne die Details der österreichischen Politik nicht)?
Dass man die Praxis in den Minsterien ändern wird können erachte ich ja fast als noch schwieriger, weil sich auch kaum ein Bundesminister trauen wird eine jahrelange Praxis zu ändern. Die realpolitischen Machtträger sind da halt oftmals leider andere Personen.
edit:@ben: ja eh, sieht man ja alleine an den wenigen HA die es bei uns gibt im Vergleich zu anderen. Schuld sind aber leider die gesetzlichen Grundlagen bei uns, dann würden sich auch gewisse Urteile der Höchstgerichte nicht drauf stützen können.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Heißt das in anderen Worten: ich muss mir meine Wunsch-Hera beim Händler mit Einstufung konfigurieren und kaufen? Mein Händler in Vlbg würde den Import einer the 15th Austria sicher machen ...
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
wie wollte er das machen?rhodium hat geschrieben:Heißt das in anderen Worten: ich muss mir meine Wunsch-Hera beim Händler mit Einstufung konfigurieren und kaufen? Mein Händler in Vlbg würde den Import einer the 15th Austria sicher machen ...
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
oberland arms austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird
hera the 15th austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird
schmeisser ar-15 austria versionen werden im ausland nicht verkauft und sind nur ueber den oesterreichischen generalimporteur zu bekommen da nur er vom hersteller mit austria versionen beliefert wird
alle drei importeure sind aufgrund von behoerdenauftraegen ect traditionell eng mit der verwaltung bzw dem BMI vernetzt und haben wesentlichen einfluss in der kammer und der innung
klickts langsam warum die absurde gesetzeslage seit ueber 20 jahren ned saniert wird ....?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- LordHelmchen
- .223 Rem
- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
- Wohnort: Dornbirn
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
So quasi Gebietsschutz........und pure Gier?
Bzw. könnt ja ein andere was dran verdienen?
Und den Ministerien isses somit wurscht?
Bzw. könnt ja ein andere was dran verdienen?
Und den Ministerien isses somit wurscht?
Free People own Guns, Slaves don't.
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
dir ist schon klar dass ich dieses thema hier ned weiter vertiefen werde ...LordHelmchen hat geschrieben:So quasi Gebietsschutz........und pure Gier?
Bzw. könnt ja ein andere was dran verdienen?
Und den Ministerien isses somit wurscht?
ich wollte nur eine alternative sichtweise aufzeigen was ein mitgrund dafuer sein koennte das regelungen die obskurer nicht sein koennten mehr als 20 jahre bestand haben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- LordHelmchen
- .223 Rem
- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
- Wohnort: Dornbirn
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Ja, ist mir schon klar.......
Free People own Guns, Slaves don't.
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Weil das BLMV in Friedenszeiten nicht für die Innere Sicherheit zuständig ist.Maddin hat geschrieben:Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.
Das BMLV kann NUR auf Anfrage des BMI herangezogen werden, sei es als Rechtsbeistand bei Bodentransits, Flughafen Transits mit Soldaten die Waffen dabei haben oder für einen Assistenzeinsatz wie jetzt an der Grenze.
Für alles Andere gibt es keine rechtliche Grundlage - das will man ja ändern, bzw. ist das ein grosser Kompetenzstreit zwischen diesen beiden Ministerien.
An den TE:
Mach ein FOTO deiner Waffe wo klar und deutlich HERA The 15TH AUSTRIA, die S/N und das vom BMI steht - und lege deine WBK daneben - das schickst du dem SB an der BH und rufst ihn vorher/nachher direkt an.
Oder geh selbst mit dem Foto hin.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
In der Anlage zum BMG bezüglich der Zuständigkeiten des BMLV finde ich folgendes:Mjoelnir hat geschrieben:Weil das BLMV in Friedenszeiten nicht für die Innere Sicherheit zuständig ist.Maddin hat geschrieben:Warum sollte das passieren ? Grundsätzlich ist es ja so, dass bestimmte Personen was gegen die Waffen haben und nicht das Bundesministerium ansich. Die Einbeziehung der militärischen Verantwortlichen in diese Entscheidung ist ja grundsätzlich nicht falsch. Das AUG Z ist eine zivile Version des Stg77. Warum das jetzt eine andere Einstufung erhält als vergleichbare AR15 Modelle liegt dann im technischen Detail, aber logisch ist die Differenzierung nicht immer. Tut aber nichts zu Sache, denn bei der nächsten Generation im BMI kann das genauso für uns negativ werden, wenn wir die gesamte Kompetenz dem BMI übertragen (wollen).brausi hat geschrieben:Das BMLV gehört einfach komplett raus aus dem Waffengesetz. Die anstehende Novelle gäbe Gelegenheit dazu. Innen-und Verteidigungsminister wären Parteikollegen.
Das BMLV kann NUR auf Anfrage des BMI herangezogen werden, sei es als Rechtsbeistand bei Bodentransits, Flughafen Transits mit Soldaten die Waffen dabei haben oder für einen Assistenzeinsatz wie jetzt an der Grenze.
Für alles Andere gibt es keine rechtliche Grundlage - das will man ja ändern, bzw. ist das ein grosser Kompetenzstreit zwischen diesen beiden Ministerien.
"Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens."
Ob die jetzige Einbeziehung des BMLV bezüglich Waffenrecht dann verfassungswidrig ist oder nicht kann ich nicht abschließend beurteilen, aber da alle halbautomatischen Waffen (und zB. auch bestimmte Munitionstypen) grundsätzlich mal Kriegsmaterial sind (KM-VO) dürfte eine Einstufung durch das BMLV wohl keine so ganz eindeutige Kompetenzüberschreitung sein. Waffengesetz-Vollzug durch das BMI Hin oder Her.
Davon abgesehen kann dank unserer Verfassung ja recht einfach mit Verfassungsgesetz bzw. einfacher Verfassungsbestimmung eine solche Kompetenzverschiebung legitimiert werden. Die kann dann nichtmal mehr vom VfGH aufgehoben werden. Aber wenn das so klar ist frage ich mich wieso noch kein Anwalt den VfGH angerufen hat, der diese Kompetenzstreitigkeit recht einfach klären könnte.
Die einfachgesetzliche Grundlage die das BMLV ermächtigt ist jedenfalls mit §44 WaffG vorhanden. Wie gesagt, ob das verfassungswidrig ist weil der Anhang zum BMG fehlerhaft interpretiert wird vermag ich nicht zu beurteilen.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 59
- Registriert: Di 8. Jan 2013, 15:29
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Hallo,
Neue Lage: habe gestern (Sonntag!!! das nenne ich Kundenservice!) ein Email von Firma Seidler und heute mit Hr. Seidler persönlich tel. Das Email von vor 2 Wochen ist leider wirklich nicht angekommen.
Dürfte sich um ein reines Problem der BH Mistelbach handeln. Der zuständige Referent ist sehr motiviert und möchte sich beweißen. Das 2 Problem ist leider, auch wie hier schon diskutiert, Zuständigkeit BMLV und BMI!
Bin zuversichtlich das sich das Problem bald klären lässt und ich mein Kat.B Gewehr einfach weiter behalten darf wie alle Oberland oder Schmeisser Besitzter.
Neue Lage: habe gestern (Sonntag!!! das nenne ich Kundenservice!) ein Email von Firma Seidler und heute mit Hr. Seidler persönlich tel. Das Email von vor 2 Wochen ist leider wirklich nicht angekommen.
Dürfte sich um ein reines Problem der BH Mistelbach handeln. Der zuständige Referent ist sehr motiviert und möchte sich beweißen. Das 2 Problem ist leider, auch wie hier schon diskutiert, Zuständigkeit BMLV und BMI!
Bin zuversichtlich das sich das Problem bald klären lässt und ich mein Kat.B Gewehr einfach weiter behalten darf wie alle Oberland oder Schmeisser Besitzter.