So Gentlemen, hier jetzt die Rückmeldung.
Ich habe am 7.2. den Waffenpass beantragt mit einem Schreiben meiner Firma. Gestern kam der WP per Post.
Ich habe 2 Stck FFW KatB beantragt.
Der Sachbearbeiter meinte zuerst dass ich nur eine bekommen würde, da die WBK original 2, +2 weitere nach 23 2b (und somit ja genügend da wäre) umfasst.
Ein freundlicher Hinweis meinerseits dass WBK und WP als getrennte Dokumente zu sehen sind brachte ihn ins Grübeln. (er weiß das ich mich eventuell etwas mehr damit auskenne als er)

Er hat zwar auf dem Antrag 1 statt 2 geschrieben, mir aber zugesichert dass er sich schlau machen wolle. Also kam am späten Nachmittag ein Anruf von ihm.
Nach Rücksprache mit einem Juristen der LPD bekäme ich doch 2 Plätze weil dies ein "Rechtsanspruch" sei und wenn ich dagegen klagen würde, sie sowieso verlieren würden und ich die 2 trotzdem bekommen würde. Auf meine Frage was die anderen machen die bisher immer nur einen bekommen haben (speziell Wiener Raum): leider Pech gehabt weil die Antragsteller den damals erlassenen "Bescheid" (sprich der ausgestellte WP) eben so akzeptiert haben.
Somit hab ich jetzt 4xKatB auf WKB (plus noch 1x die Möglichkeit auf 5 mit 23 2b) sowie 2x auf WP.
Also bleibt hartnäckig, alles andere (WBK zurückgeben, Plätze der WBK auf WP anrechnen usw) wäre nicht dem Gesetz entsprechend und würde einer Klage niemals standhalten.
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