Ich versuch's mal als Essenz:
Ich kann die Beweggründe des Verein verstehen (Mitgliederwerbung mal außer Acht gelassen). Es wird offensichtlich versucht, eine Lösung zu finden für:
- Uneinheitliche Verwaltungspraxis mit §23 (2)
- EU-FWR Artikel 6 (6), der irgendwie in nationales Recht rein muss (?)
und hier sollen wohl 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.
Problem:
1) in der EU-FWR steht nichts von verpflichtenden Bewerben
2) es steht drin, dass man Vereinsmitglied sein muss und mindestens 12 Monate regelmäßig trainiert. Aber: Nirgends ist definiert, was "regelmäßig" ist.
Fazit: Die Forderungen schießen klar über das Ziel hinaus. Die Forderungen des Verein werden von der EU nicht erwähnt. Ergo schreit das nach "Golden Plating".
Meine Meinung: Die Politik sollte nix machen und sagen, dass wir ein laufendes Verfahren gegen die FWR am EuGH haben und dass die Novelle das Subsitiaritätsprinzip verletzt. Wird aber nicht passieren, ... nicht in Ö.
