Selbstverständlich. Auch eine halbautomatische Flinte ist eine Flinte und §17 Absatz 1 Ziffer 3 damit einschlägig. Das ist mal ein Thema, bei dem's wirklich nichts zu diskutieren gibt.impact hat geschrieben:Müssen Halbautomatische Flinten trotz Kat B auch eine Gesamtlänge über 90cm und lauflänge über 45cm haben?
Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage
- impact
- #IamTheGunLobby

- Beiträge: 3499
- Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
- Wohnort: in the zone
- Kontaktdaten:
Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage
Dann ist das wohl der Grund warum ne Bullpup Saiga zu Kat A wird...
Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage
hiimpact hat geschrieben:Dann ist das wohl der Grund warum ne Bullpup Saiga zu Kat A wird...
es scheinen aber auch bestimmte saigas KM zu sein die beide bedingungen (90cm gesamtlaenge und 45cm lauflaenge) erfuellen, oder?
stichwort kashi verschluss und pistolengriff ..
oder taeusche ich mich da?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- haunclesam
- .50 BMG

- Beiträge: 1554
- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Prototypenbau/Eigenkonstruktionen Rechtslage
man darf bei der bei uns zugelassenen Saiga sehr wohl nen hinterschaft mit integriertem Pistolengriff montieren (gibt da was im M4 style), solange sich die POSITION des Abzugs nicht verändert, also nach hinten oder vorne verschiebt... is zwar ne behinderte Regelung, ist aber so.
Irgendwo hier im Forum geistern glaub ich eh fotos von dem oben angesprochenen bei uns legalen Anbauteil herum!?
Irgendwo hier im Forum geistern glaub ich eh fotos von dem oben angesprochenen bei uns legalen Anbauteil herum!?
