Nordi hat geschrieben:Guten Morgen,
Ich habe jetzt zu dem Thema eine Frage : Ich schieße eigentlich nie Bewerbe und gehe nur alle 4-5 Wochen auf den Stand und nehme da auch keinen Nachweis mit....
Soll das jetzt bedeuten das wenn ich meine erste Kontrolle habe ( was dieses Jahr wohl sein wird ) ich Probleme kriege? Oder reicht der Waffenführerschein auch denn ich damals für die WBK machen musste? Weil so steht es zumindest auf dem Merkblatt...aber verunsichert bin ich jetzt schon.
Nein, der wird nicht ausreichen, da die "Gültigkeit" auf 6 Monate beschränkt ist.
2. WaffV
§5 (2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
De facto wird das so ablaufen:
(1) Die Überprüfung findet statt. Du kannst aber einen entsprechenden Beleg nicht beibringen.
(2) Du bekommst eine "angemessene Nachfrist", um den WFS zu erneuern.
(3) Du machst den WFS, lieferst den Nachweis entsprechend bei der Behörde ab.
(4) Alles ist gut.
