Das musst du positiv sehen, wer solche Leute wie den OÖ LJM in der "Interessensvertretung" hat, der braucht zumindest keine Gegner…Promo hat geschrieben:... Umständlicher ging es wohl kaum...
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WP und Schalldämpfer für Jäger?
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- Hirschberg
- .50 BMG
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- Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Gruß
H.
H.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
In den seit gestern als PDF downloadbaren Verband-Nachrichten wird schon mal ausgeschlossen dass es zu einem "Waffenpass für alle Jäger" kommen wird, aber eben doch zu Verbesserungen für das Führen der FFW für Jäger. Deutet also auf eine Variante des deutschen Modells hin. Unabhängig davon wurde auch gefordert dass WPs für gefährdete Personen wieder tatsächlich ausgestellt werden.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
rechtlich und inhaltlich am wenigsten problematisch waere die festlegung dass man mit der jagdkarte im revier fuehren darfburggraben hat geschrieben:In den seit gestern als PDF downloadbaren Verband-Nachrichten wird schon mal ausgeschlossen dass es zu einem "Waffenpass für alle Jäger" kommen wird, aber eben doch zu Verbesserungen für das Führen der FFW für Jäger. Deutet also auf eine Variante des deutschen Modells hin. Unabhängig davon wurde auch gefordert dass WPs für gefährdete Personen wieder tatsächlich ausgestellt werden.
im prinzip nur ein wegfall der bedingung "eingefriedet" von liegenschaft auf der ich mit zustimmung des nutzungsberechtigten sowieso fuehren darf ...
auch wenn man es wohl anders formulieren wird vermute ich ...
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- Lindenwirt
- .50 BMG
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Hi,
ich hätte mal das gefunden, irgendwier habe ich bei so einer "Führen von Kurzwaffen eingeschränkt aufs Revier" Idee aber mehr Fragen als Antworten.
Hier der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
Grundsätzlich finde ich jede Verbesserung gut und ich bin der erste der eine Kurzwaffe mit ins Revier nehmen wird, zumindest ins Bergrevier wo Nachsuchen mit Langwaffe im steilen und felsigen Gelände einfach mühsam sind. Ich zähle schon gar nicht mehr wie oft ich mit dem Schießprügel wo ausgerutscht bin und ich danach wieder einschießen war um sicherzugehen das noch alles passt.
Ich hoffe aber auf eine vernünftige Lösung die alle Eventualitäten abdeckt. Ich befürchte aber schon mal dass bei der Reviergrenze dann die Waffe entladen und extra verschlossen werden muss für den Nachhauseweg. Einfach Magazin raus wär eine leichter handhabbare Variante. Einfach im Innenholster oder in der Jackentasche lassen wirds nicht spielen weil Führen, Sonderregelungen für den Weg zum und vom Revier sehe ich aber auch skeptisch.
Warum ist einfach erklärt: Ich denke viele Jäger werden ein ähnliches Problem haben, ein Revier liegt weiter weg und wenn man dann dort ist bleibt man auch den ganzen Tag und ggf. auch über Nacht. In derJagdhütte lasse ich die KW nicht also was wenn ich mittags mal raus aus dem Revier will was essen, wenn ich ein Stück Wild erlegt habe und in die Wildkammer muss oder sonst wo hin. Das sind mal sicher keine jagdlichen Tätigkeiten, also greift hier keine Ausnahmeregelung. Im Auto darf man die KW dann nicht lassen, führen außerhalb von jagdlichen Tätigkeiten aber auch nicht. Also jedes Mal entladen in ein geschlossenes Behältnis und mitnehmen?
Ich hoffe jedenfalls auf eine Verbesserung und nicht auf eine Lösung bei der man sich dann im gesetzlichen Graubereich bewegt oder die umständlich zum Handhaben wird.
lg
ich hätte mal das gefunden, irgendwier habe ich bei so einer "Führen von Kurzwaffen eingeschränkt aufs Revier" Idee aber mehr Fragen als Antworten.
Hier der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
Grundsätzlich finde ich jede Verbesserung gut und ich bin der erste der eine Kurzwaffe mit ins Revier nehmen wird, zumindest ins Bergrevier wo Nachsuchen mit Langwaffe im steilen und felsigen Gelände einfach mühsam sind. Ich zähle schon gar nicht mehr wie oft ich mit dem Schießprügel wo ausgerutscht bin und ich danach wieder einschießen war um sicherzugehen das noch alles passt.
Ich hoffe aber auf eine vernünftige Lösung die alle Eventualitäten abdeckt. Ich befürchte aber schon mal dass bei der Reviergrenze dann die Waffe entladen und extra verschlossen werden muss für den Nachhauseweg. Einfach Magazin raus wär eine leichter handhabbare Variante. Einfach im Innenholster oder in der Jackentasche lassen wirds nicht spielen weil Führen, Sonderregelungen für den Weg zum und vom Revier sehe ich aber auch skeptisch.
Warum ist einfach erklärt: Ich denke viele Jäger werden ein ähnliches Problem haben, ein Revier liegt weiter weg und wenn man dann dort ist bleibt man auch den ganzen Tag und ggf. auch über Nacht. In derJagdhütte lasse ich die KW nicht also was wenn ich mittags mal raus aus dem Revier will was essen, wenn ich ein Stück Wild erlegt habe und in die Wildkammer muss oder sonst wo hin. Das sind mal sicher keine jagdlichen Tätigkeiten, also greift hier keine Ausnahmeregelung. Im Auto darf man die KW dann nicht lassen, führen außerhalb von jagdlichen Tätigkeiten aber auch nicht. Also jedes Mal entladen in ein geschlossenes Behältnis und mitnehmen?
Ich hoffe jedenfalls auf eine Verbesserung und nicht auf eine Lösung bei der man sich dann im gesetzlichen Graubereich bewegt oder die umständlich zum Handhaben wird.
lg
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
naja wie gesagtLindenwirt hat geschrieben:..Also jedes Mal entladen in ein geschlossenes Behältnis und mitnehmen?
Ich hoffe jedenfalls auf eine Verbesserung und nicht auf eine Lösung bei der man sich dann im gesetzlichen Graubereich bewegt oder die umständlich zum Handhaben wird.
lg
alles was du da aufzaehlst sind probleme die jeder einzelne sportschuetze in genau dem gleichen ausmass hat ..
es waere noch praktischer wenn alle, egal ob jaeger oder sportschuetzen, generell fuehren duerften, dann waeren diese probleme vom tisch
solange das nicht durchsetzbar ist sieht es nach der deutschen loesung aus
du kannst in einm revier in dem du zur jagd berechtigt bist uneingeschraenkt fuehren
im nachbarrevier darfst du das ja auch aufgrund des jagdrechtes nicht
d.h. die waffe zugriffsbereit lassen wenn du durchs nachbarrevier nach hause faehrst geht ja auchjetzt schon nicht mit kat C(D)
das wird jetzt mit den B waffen ned anders sein
waffenfutteral mitnehmen
an der reviergrenze waffe verstauen
voila
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
An der Reviergrenze Waffe entladen, ab in den Rucksack damit, Rucksack zumachen, fertig. Wirkliches Problem seh ich da auch nicht...und ich kenn keinen Jäger ohne Rucksack...(außer vielleicht auf Niederwild/Treibjagden...).
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Lindenwirt
- .50 BMG
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Hi Gewo,
ich weiß nicht ob es bereits Eingiff in fremdes Jagdrecht ist wenn die Waffe im Auto beim Beifahrersitz eingeklemmt ist wenn ich von Punkt A nach B fahre. Ich hoffe mal eher nicht sonst wäre ich jedesmal illegal unterwegs wenn ich im Revier unterwegs bin, da ich oft revierfremde Stellen passieren oder umfahren muss um zu einem Revierteil von mir zu kommen. Ich hätte das damals im Jagdkurs so verstanden dass wenn ich zu Fuß unterwegs bin die Langwaffe entladen muss und nicht schußbereits durch ein fremdes Revier latschen darf. Von einem geschlossenen Behältnis sind wir da aber weit entfernt. Bei der Fahrt im Auto geht denke ich niemand davon aus das es sich bereits um eine jagdliche Tätigkeit, also ein Eingriff ins fremde Jagdrecht handelt.
Aber das sind bitte nur meine Interpretationen bzw. entspricht es einfach der Jagdpraxis (nicht nur von mir). Wenn ich die 500m die ich durchs fremde Revier fahre die Waffe vorher entladen muss um nachher das Magazin wieder raufzustecken, naja, wundern würde mich nichts...
lG
ich weiß nicht ob es bereits Eingiff in fremdes Jagdrecht ist wenn die Waffe im Auto beim Beifahrersitz eingeklemmt ist wenn ich von Punkt A nach B fahre. Ich hoffe mal eher nicht sonst wäre ich jedesmal illegal unterwegs wenn ich im Revier unterwegs bin, da ich oft revierfremde Stellen passieren oder umfahren muss um zu einem Revierteil von mir zu kommen. Ich hätte das damals im Jagdkurs so verstanden dass wenn ich zu Fuß unterwegs bin die Langwaffe entladen muss und nicht schußbereits durch ein fremdes Revier latschen darf. Von einem geschlossenen Behältnis sind wir da aber weit entfernt. Bei der Fahrt im Auto geht denke ich niemand davon aus das es sich bereits um eine jagdliche Tätigkeit, also ein Eingriff ins fremde Jagdrecht handelt.
Aber das sind bitte nur meine Interpretationen bzw. entspricht es einfach der Jagdpraxis (nicht nur von mir). Wenn ich die 500m die ich durchs fremde Revier fahre die Waffe vorher entladen muss um nachher das Magazin wieder raufzustecken, naja, wundern würde mich nichts...
lG
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
lies in deinem bundesland jagdrecht nach
in einzelnen jagdrechten darfst ned amal mit deinem femen jagdhund quer durchs nachbarrevier gehen/fahren
sondern nur auf den festgelegten jaegerpfaden
in einzelnen jagdrechten darfst ned amal mit deinem femen jagdhund quer durchs nachbarrevier gehen/fahren
sondern nur auf den festgelegten jaegerpfaden
doubleaction OG, Wien
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- Lindenwirt
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Ja, habe ich gerade. Mein Beispiel ist wohl eher dem Jägernotweg zuzuordnen.
Ansonsten gilt Waffe ungeladen und Jagdhund an der Leine. Also irgendso ein Mittelding zwischen Führen und transportieren. Geschlossenes Behältnis ist jedenfalls nicht notwendig.
Ansonsten gilt Waffe ungeladen und Jagdhund an der Leine. Also irgendso ein Mittelding zwischen Führen und transportieren. Geschlossenes Behältnis ist jedenfalls nicht notwendig.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
So haben wir das auch vom BJM erklärt bekommen. Jagdfremde Reviere dürfen nur aufm festgelegten Jägernotweg durchquert werden. Auch wenn z.B. der direkte Weg 1 km wäre und du einen Umweg von 20 km fahren musst um den Jägernotweg zu erreichen - hast du die 20 km zu fahren. Am Jägernotweg: Hund angeleint und Büchse entladen.
Um ehrlich zu sein - ich würde das auch nicht wollen wenn Reviernachbarn ungefragt einfach so über Stücke vom Revier fahren.
Eine öffentliche Straße wäre wieder was anderes.
Um ehrlich zu sein - ich würde das auch nicht wollen wenn Reviernachbarn ungefragt einfach so über Stücke vom Revier fahren.
Eine öffentliche Straße wäre wieder was anderes.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Weil gefragt wurde wie es in D gesetzlich auschaut:
Bei der Jagd selber darf die Waffe geladen geführt werden.
Bei Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Jagd (also auf dem Weg zum/vom Revier, beim Mittagessen im Dorf während eines Jagdwochenende, oder beim Schüsseltreiben) darf die Waffe nicht geladen geführt werden.
Das ganze ist sehr lebensnah formuliert und sehr gut handhabbar.
Nachtrag: Und beschreiten eines Jäger Notwegs ist "im Zusammenhang ...".
Bei der Jagd selber darf die Waffe geladen geführt werden.
Bei Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Jagd (also auf dem Weg zum/vom Revier, beim Mittagessen im Dorf während eines Jagdwochenende, oder beim Schüsseltreiben) darf die Waffe nicht geladen geführt werden.
Das ganze ist sehr lebensnah formuliert und sehr gut handhabbar.
Nachtrag: Und beschreiten eines Jäger Notwegs ist "im Zusammenhang ...".
- Lindenwirt
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Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Hallo,
das ist eh klar, bei uns sind es Forstrassen die halt mal umständlich ums Eck oder irgendeinen Kogel gehen und da muss man mal durch ein anderes Revier durch. Wir haben das so gelöst das wir uns mit den direkten Reviernachbarn abgesprochen haben zu welchen Zeiten wir da durchfahren.
Auf dem Weg zurJagdhütte fahr ich aber auch schon durch 10 Bundesforstreviere, das geht aber auch nicht anders, in irgendeinem Revier ist man ja immer.
EDIT: @DerDaniel: Das klingt für mich recht brauchbar. Finde ich eine gute Lösung.
lG
das ist eh klar, bei uns sind es Forstrassen die halt mal umständlich ums Eck oder irgendeinen Kogel gehen und da muss man mal durch ein anderes Revier durch. Wir haben das so gelöst das wir uns mit den direkten Reviernachbarn abgesprochen haben zu welchen Zeiten wir da durchfahren.
Auf dem Weg zurJagdhütte fahr ich aber auch schon durch 10 Bundesforstreviere, das geht aber auch nicht anders, in irgendeinem Revier ist man ja immer.

EDIT: @DerDaniel: Das klingt für mich recht brauchbar. Finde ich eine gute Lösung.
lG
- burggraben
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- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Im neuesten Verband Update wird ein zweites Mal darauf hingewiesen dass es Verbesserungen für Jäger beim Führen von KatB bei der Jagd geben soll (ohne den WP direkt zu erwähnen). Der Zeiger zeigt damit nochmal deutlicher Richtung Führen für Jäger ohne WP bei der Jagd. Schalldämpfer wurden im Update nicht erwähnt.
Auch erwähnt wurde dass zentrale Forderungen der Verband bei den Regeln für den (normalen Nicht-Jäger-)WP anscheinend im aktuellen Entwurf eingearbeitet sein sollen. Ich kann micht nicht erinnern dass die Verband Forderungen jemals öffentlich gemacht wurden. Lediglich von vom Verein wurde bekanntgegeben dass sie eine "abstrakte Gefährdungssituation" im § 21 Abs. 2 WaffG drin haben wollen (bisher wurde von Gerichten eine konkrete gefordert). Ob die Verband Forderung wohl in eine ähnliche Richtung ging?
Eine zweite Frage wird sein ob der Entwurf vom Ministerium politisch auch durchgesetzt werden kann oder ob noch Änderungen nötig sind.
Auch erwähnt wurde dass zentrale Forderungen der Verband bei den Regeln für den (normalen Nicht-Jäger-)WP anscheinend im aktuellen Entwurf eingearbeitet sein sollen. Ich kann micht nicht erinnern dass die Verband Forderungen jemals öffentlich gemacht wurden. Lediglich von vom Verein wurde bekanntgegeben dass sie eine "abstrakte Gefährdungssituation" im § 21 Abs. 2 WaffG drin haben wollen (bisher wurde von Gerichten eine konkrete gefordert). Ob die Verband Forderung wohl in eine ähnliche Richtung ging?
Eine zweite Frage wird sein ob der Entwurf vom Ministerium politisch auch durchgesetzt werden kann oder ob noch Änderungen nötig sind.
Re: WP und Schalldämpfer für Jäger?
Ich darf deine Frage mit einem Zitat von unserem Präsidenten beantworten:burggraben hat geschrieben:Im neuesten Verband Update wird ein zweites Mal darauf hingewiesen dass es Verbesserungen für Jäger beim Führen von KatB bei der Jagd geben soll (ohne den WP direkt zu erwähnen). Der Zeiger zeigt damit nochmal deutlicher Richtung Führen für Jäger ohne WP bei der Jagd. Schalldämpfer wurden im Update nicht erwähnt.
Auch erwähnt wurde dass zentrale Forderungen der Verband bei den Regeln für den (normalen Nicht-Jäger-)WP anscheinend im aktuellen Entwurf eingearbeitet sein sollen. Ich kann micht nicht erinnern dass die Verband Forderungen jemals öffentlich gemacht wurden. Lediglich von vom Verein wurde bekanntgegeben dass sie eine "abstrakte Gefährdungssituation" im § 21 Abs. 2 WaffG drin haben wollen (bisher wurde von Gerichten eine konkrete gefordert). Ob die Verband Forderung wohl in eine ähnliche Richtung ging?
Eine zweite Frage wird sein ob der Entwurf vom Ministerium politisch auch durchgesetzt werden kann oder ob noch Änderungen nötig sind.
http://iwoe.at/die-gespraeche-im-innenm ... -begonnen/.....auf schon länger bestehende Forderungen der Verband hinsichtlich einer Liberalisierung hinzuweisen. Diese Forderungen beziehen sich insbesondere darauf, daß die Schikanen bei der Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen und Sammler beseitigt oder zumindest abgemildert werden und, daß das gesetzlich bestehende Recht auf Ausstellung eines Waffenpasses nicht nur auf dem Papier besteht, sondern daß Waffenpässe für gefährdete Personen tatsächlich auch ausgestellt werden. Auch harrt die Problematik der Berechtigung des Führens einer Faustfeuerwaffe für Jäger einer Lösung. Ein Anliegen der Verband ist es auch, daß die unbefriedigende Situation bei den halbautomatischen Langwaffen bereinigt wird. ...
*edit: Zu Frage 2: Wie gesagt, es ist alles am Laufen. Die geleistete Vorarbeit war sehr gut denke ich, warten wir auf das Ergebnis.
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!