oJo hat geschrieben:Pirker hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Habe ich hier auch niemandem unterstellt, aber eine Anzeige gegen Unbekannt würde sowas vorbeugen, anstatt selbst irgendwelche Verfolgungsjagden zu starten. Dann ist nämlich die Polizei am Zug und nicht der Herr Selbstjustiz mit Nagelbrett und was weiß ich was manche Leute im Wald aufstellen..
Selbstjustitz? Ein Forstaufsichtsorgan ist eine Wache öffentlichen Rechtes und in der Ausübung seiner Pflicht den Rechten eines Beamten (Polizeibeamten) gleichgestellt. Es ist somit sein Recht und seine Pflicht, diese Straftat zu verfolgen!!!
Habe mich kurz eingelesen, ist kein Organ der öffentlichen SIcherheit, lediglich ein Organ der öffentlichen Aufsicht, hat eine explizite Erlaubnis zum führen von Waffen und zur Festnahme, keinerlei Rechte nach SPG.
Eine Festnahme ist nur nach § 35 Verwaltungsstrafgesetz zulässig, wie gesagt ist das das selbe was die Funküberwachung oder jeder zweite andere Beamte machen kann, heißt also ganz klar, das die Polizei zur Durchsetzung anzufordern ist.
Explizit nicht, ist dieses Organ der Polizei gleichgestellt, lediglich den Schutz eines normalen Beamten genießen sie, die Rechte der Polizei aber auf keinen Fall. Wie gesagt findet sich im Forstgesetz sehr deutlich welche Rechte diese Organe genießen, und es sind nicht viele.
Auch die Rede ist von einer Verfolgung, zu diesem Zweck werden allerdings keine zusätzlichen Rechte eingeräumt, hier dürfte es dem Anschein nach eher darum gehen, das ein Forstschutzorgan normalerweise nur in einem bestimmten Revier tätig sein darf.
Wie gesagt, ich will mich hier nicht auf den konkreten Fall beziehen, von den Informationen die wir haben her, kann es durchaus sein, dass das Organ eben mit dem Auto nachgefahren ist, um eine Festnahme durch die Polizei zu erwirken und der Verfolgte zu Fall kam.
Hallo,
ein Forstschutzorgan und Jagdaufseher ist nicht zu vergleichen.