Danke bin auch sehr zufriedenGlock1768 hat geschrieben:Hmmmmm .... Schönes Teil .... Gratuliere

Danke bin auch sehr zufriedenGlock1768 hat geschrieben:Hmmmmm .... Schönes Teil .... Gratuliere
Das wäre eine gute Idee gewesen aber leider zu spätMeanMachine hat geschrieben:Keine Lust jetzt 4 Seiten zu lesen, mein Tipp ist Glock 17 mit 34er Wechselsystem. Dann noch ein zweites Griffstück (Achtung: Stückzahlbeschränkung beachten und nicht 2 Waffen basteln!!!!), für Magwell und Undercuts etc und schon schiesst du Production und Standard wie du magst...
Tante Edith sagt: zu spät.
War auch mein Gedanke aber kann ich einen 17er Verschluss als Zubehör eintragen? Und wenn ich ein 2tes Griffstück dazunehm muss es ein leeres sein oder? Sonst hab ich ja 2 Waffen?crosseye hat geschrieben:Wo ist denn da das Problem?
Dann nimm einfach den 17er Verschluss als Wechselsystem zur 34 MOS - Wechselsystem geht ja in beide Richtungen.
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Kein relevantes Teil war mir klar aber ich wusste nicht dass man nur die Teile zerlegt aufbewahren muss und es dann nicht als Waffe gilt. Habs verstanden, feine Sache. Dankecrosseye hat geschrieben:Sicher kannst du einen 17er Verschluss als Wechselsystem kaufen.
Und Griffstücke wurscht ob leer oder voll kannst unbegrenzt viele haben, weil das keine waffenrelevanten Teile sind.
Du darfst nur nie mehr gesamte Waffen zusammengebaut haben als du Plätze auf der WBK hast.
Such mal im Forum, da gibt es mehrere Beiträge dazu wie der Zubehörantrag abläuft - leider handhabt das jede BH anders.
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Danke jetzt wo du es sagst. Wär ein Aufglegter gwesenGlock1768 hat geschrieben:ich habe es im Grunde auch so ... Glock 17 und ein 34er Wechselsystem mit einem zusätzlich Griffstück. Darfst NUR AUSSCHLIESSLICH am Schiesstand zusammenbauen ... sonst: siehe Vorposter
Gerne ...Alex87 hat geschrieben:Danke jetzt wo du es sagst. Wär ein Aufglegter gwesenGlock1768 hat geschrieben:ich habe es im Grunde auch so ... Glock 17 und ein 34er Wechselsystem mit einem zusätzlich Griffstück. Darfst NUR AUSSCHLIESSLICH am Schiesstand zusammenbauen ... sonst: siehe Vorposter
Ja stimmt so unnötige Diskussionen brauch ich nicht denn dann ist die Laune beim Kiwara im Keller und dann fällt ihm vl noch was ein.Glock1768 hat geschrieben:Gerne ...Alex87 hat geschrieben:Danke jetzt wo du es sagst. Wär ein Aufglegter gwesenGlock1768 hat geschrieben:ich habe es im Grunde auch so ... Glock 17 und ein 34er Wechselsystem mit einem zusätzlich Griffstück. Darfst NUR AUSSCHLIESSLICH am Schiesstand zusammenbauen ... sonst: siehe Vorposter
noch eines ... daheim zerlegt aufgewahren ist im Sinne des Gesetzes ausreichend. ABER bitte nicht gemeinsam im Safe, sondern auch hier entsprechend getrennt und natürlich unter Einhaltung der Gesetze.
Das sind dann eben diese unnötigen Diskussionen bei der Verwahrkontrolle, dass die beiden Teile doch in Sekunden >>> eh schon wissen
Nur zur Sicherheit sei noch dazugesagt, dass dieses Prinzip hier nur im Zusammenhang mit der Anzahl der erlaubten WBK-Plätze gemeint war.Alex87 hat geschrieben:Kein relevantes Teil war mir klar aber ich wusste nicht dass man nur die Teile zerlegt aufbewahren muss und es dann nicht als Waffe gilt. Habs verstanden, feine Sache. Dankecrosseye hat geschrieben:Sicher kannst du einen 17er Verschluss als Wechselsystem kaufen.
Und Griffstücke wurscht ob leer oder voll kannst unbegrenzt viele haben, weil das keine waffenrelevanten Teile sind.
Du darfst nur nie mehr gesamte Waffen zusammengebaut haben als du Plätze auf der WBK hast.
Such mal im Forum, da gibt es mehrere Beiträge dazu wie der Zubehörantrag abläuft - leider handhabt das jede BH anders.
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Ja das ist mir schon klarWarnschuss hat geschrieben:Nur zur Sicherheit sei noch dazugesagt, dass dieses Prinzip hier nur im Zusammenhang mit der Anzahl der erlaubten WBK-Plätze gemeint war.Alex87 hat geschrieben:Kein relevantes Teil war mir klar aber ich wusste nicht dass man nur die Teile zerlegt aufbewahren muss und es dann nicht als Waffe gilt. Habs verstanden, feine Sache. Dankecrosseye hat geschrieben:Sicher kannst du einen 17er Verschluss als Wechselsystem kaufen.
Und Griffstücke wurscht ob leer oder voll kannst unbegrenzt viele haben, weil das keine waffenrelevanten Teile sind.
Du darfst nur nie mehr gesamte Waffen zusammengebaut haben als du Plätze auf der WBK hast.
Such mal im Forum, da gibt es mehrere Beiträge dazu wie der Zubehörantrag abläuft - leider handhabt das jede BH anders.
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Ansonsten zählen Lauf und Verschluss waffenrechtlich natürlich schon auch für sich als Waffe. Also nix mit Griffstück im linken Hosensäckl, Lauf und Verschluss im rechten und damit dann spazieren gehen ohne Waffenpass -> unerlaubtes Führen.
Dankeschön und gleichfalls gut SchussWarnschuss hat geschrieben:Ok, passt. Na jedenfalls viel Spaß noch mit der Glock und gut Schuss!